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Letter of Intent

Vier Länder bekennen sich zur Innovationsagentur

Im Rahmen der diesjährigen Ludwigsluster Gespräche haben die Regierungsvertretungen der vier Trägerländer der Metropolregion Hamburg – Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – in einem „Letter of Intent“ ihre Absicht erklärt, eine gemeinsame Innovationsagentur zu gründen. Dies wäre die erste Einrichtung, die Innovationen gezielt länderübergreifend unterstützt - ein Alleinstellungsmerkmal, das sie von bestehenden Strukturen abhebt. Dazu äußerten sich die vier Regierungsvertretungen im frisch renovierten Goldenen Saal des Schlosses Ludwigslust wie folgt:  Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „In der Metropolregion Hamburg arbeiten Länder und Kommunen, Wirtschaftsverbände, Kammern und Gewerkschaften eng zusammen. Heute gehen wir gemeinsam den nächsten Schritt. Wir stellen die Weichen für die Gründung einer Innovationsagentur. Das Ziel ist klar: Wir wollen mehr länderübergreifen
21.06.2026
Praxisorientierte Übersicht im Online-Seminar

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Hamburg. Am 05. Mai 2026 laden Lars Beckmannshagen (ZEBAU GmbH) und Jan Karwatzki (Ökozentrum NRW) zum Online-Seminar "Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz" ein. Von 10:00 bis 12:30 Uhr erwartet Teilnehmende eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie einen fundierten Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen. Das Programm richtet sich an Fachleute und Expert:innen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in diesem Jahr durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abzulösen. Geplant sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie die Einführung neuer Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe. "Entscheidend ist jetzt, eine saubere Trennung von geltendem Recht sowie angekündigten Änderungen – und eine realistische Einordnung ihrer praktischen Auswirkungen", erläutert *Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
09.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026