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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Stadt Quickborn
"Perspektive wechseln" Unternehmensfrühstück erstmals direkt bei einem Quickborner Unternehmen
01.07.2026
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Köhlbrandbrücke: Siegerentwurf für eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte des Hafens steht fest
11.06.2026
Digitale Infrastruktur
Hamburger Plattform DiPlanung beim Zukunftskongress mit Public Leadership Award 2026 ausgezeichnet
11.06.2026
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Campus Service Center - Projekt geht entscheidenden Schritt nach vorn
27.05.2026
Stadt Norderstedt
Über 50 Teilnehmende starten beim ersten DUOday in Norderstedt
Norderstedt. Am 28. Mai 2026 findet erstmals der DUOday in Norderstedt statt. Damit beteiligt sich die Stadt erstmals am bundesweiten Aktionstag für Inklusion im Arbeitsleben und setzt gemeinsam mit Unternehmen, Vereinen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen ein starkes Zeichen für gelebte Teilhabe.
Unter dem Motto „Norderstedter Firmen gestalten Inklusion“ öffnen zahlreiche Betriebe und Institutionen ihre Türen für Menschen mit Behinderungen und ermöglichen direkte Einblicke in den Arbeitsalltag. Für einen Tag entstehen sogenannte „DUOs“: Mitarbeitende und Teilnehmende verbringen gemeinsam Zeit im Betrieb, lernen Aufgabenbereiche kennen, sammeln praktische Erfahrungen und kommen miteinander ins Gespräch.
Ziel des DUOday ist es, Begegnungen auf Augenhöhe zu schaffen, Berührungsängste abzubauen und neue Perspektiven für eine inklusive Arbeitswelt zu eröffnen. Gleichzeitig erhalten Unternehmen, Vereine und Einrichtungen die Möglichkeit, P
27.05.2026