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Basiswissen Existenzgründung: Gemeinsame Informationsveranstaltung von IHK zu Lübeck und Handwerkskammer Lübeck in Norderstedt

Norderstedt. Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit: Wer ein eigenes Unternehmen gründen möchte, steht vor zahlreichen Herausforderungen. Eine von der IHK zu Lübeck und Handwerkskammer Lübeck organisierte Veranstaltung am Donnerstag, 23. April 2026, in Norderstedt vermittelt Gründungsinteressenten grundlegendes Wissen und bietet eine erste Orientierung für den Weg in die Existenzgründung. Experten von IHK und Handwerkskammer thematisieren unter anderem die Chancen und Risiken der Selbstständigkeit, notwendige Gründungsformalitäten, den Weg von der Geschäftsidee zum Konzept sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Zudem geben sie praxisnahe Hinweise zu Gründungsbeispielen und geben Raum für Fragen und Austausch. Die kostenfreie Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 23. April 2026, um 9 Uhr und dauert bis 13 Uhr. Treffpunkt ist die IHK-Geschäftsstelle in der Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt. Eine Anmeldung ist bis Dienstag, 21. April 2026, unter [ww
20.04.2026
Praxisorientierte Übersicht im Online-Seminar

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Hamburg. Am 05. Mai 2026 laden Lars Beckmannshagen (ZEBAU GmbH) und Jan Karwatzki (Ökozentrum NRW) zum Online-Seminar "Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz" ein. Von 10:00 bis 12:30 Uhr erwartet Teilnehmende eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie einen fundierten Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen. Das Programm richtet sich an Fachleute und Expert:innen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in diesem Jahr durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abzulösen. Geplant sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie die Einführung neuer Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe. "Entscheidend ist jetzt, eine saubere Trennung von geltendem Recht sowie angekündigten Änderungen – und eine realistische Einordnung ihrer praktischen Auswirkungen", erläutert *Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
09.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Center Parcs Bispinger Heide, Meetings & Events

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11.03.2026