Artikel
IHK Lübeck
Erfolgreiche Initiative der Wirtschaft: Zehn Jahre bilingualer Unterricht im Hansebelt
26.05.2026
Stadt Kaltenkirchen
Nachwuchskräfte gestalten Nachhaltigkeit - 14. Unternehmerforum stellt SDG-SCOUTS® in den Mittelpunkt
27.04.2026
Kreis Segeberg
Technische Kooperation zur gewerkeübergreifenden digitalen Planung von Bahninfrastruktur
09.04.2026
Sparkasse Südholstein
Martin Deertz wird Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Südholstein und Yvonne Rosenberger wird Mitglied des Vorstands
31.03.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
Die 10. „OUTDOOR jagd & natur” 2026 – der Auftakt in die Jagd- und Outdoor-Saison!
13.02.2026
Stadt Kaltenkirchen
„Gründen oder Übernehmen?" Erfolgreiches Gründerfrühstück in Kaltenkirchen
27.01.2026
Agentur für Arbeit
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Ela
09.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Das Bauen in Hamburg wird ab 2026 einfacher
Hamburg hat seine Landesbauordnung deutlich entschlackt: Mit Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung können ab dem 1. Januar 2026 Baugenehmigungen beispielswiese schneller erteilt werden, zudem reicht für bestimmte Gebäude lediglich eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Auch Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sind für Bauherrinnen und Bauherren von nun an deutlich einfacher umzusetzen. Außerdem können Bauanträge über den neuen, länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ eingereicht werden.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „2026 wird das Bauen in Hamburg schneller, einfacher und günstiger. Die neue Hamburgische Bauordnung erleichtert das Bauen im Bestand und vereinfacht Aufstockungen und Umnutzungen, gleichzeitig stellen wir kleinere Wohngebäude ab 2026 genehmigungsfrei – ebenso wie Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke. Die Genehmigungsverfahren werden besch
07.01.2026