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EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
JOBTOUR DAYS Norderstedt: EGNO lädt Unternehmen zur Online-Fragerunde am 24. August ein
21.08.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Immer mehr Hamburger Betriebe und Unternehmen fahren elektrisch
Hamburg. Immer mehr Hamburger Betriebe und Unternehmen fahren elektrisch. Im Programm „UmweltFlotte“ der UmweltPartnerschaft Hamburg sind mittlerweile mehr als 2.400 komplett emissionsfreie Fahrzeuge gemeldet. An dem Netzwerk von Stadt und Wirtschaft können seit 2023 Unternehmen mit Sitz oder Standort in Hamburg teilnehmen, wenn ihr Flottenanteil an lokal emissionsfreien Fahrzeugen 45 Prozent bei Lieferverkehren bzw. 25 Prozent bei allen anderen Wirtschaftsverkehren beträgt. Mit dem Siegel der UmweltFlotte können sie ihr Engagement für Klimaschutz und Verbesserung der Luftqualität zeigen.
Katharina Fegebank, Senatorin der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Ich begrüße das Engagement der Unternehmen sehr, auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen. Ich freue mich über jedes weitere Unternehmen, das mithilft, den Wirtschaftsverkehr in der Stadt klimaneutral zu machen. Wir unterstützen dieses Engagement für eine grüne Zukunft gerne mit der
23.07.2026
Stadt Quickborn
Fachkräfte finden und binden: Impulse beim Quickborner Unternehmensfrühstück
23.06.2026
Hamburg
Gewerbesteueroasen trockenlegen - Stadtstaaten für höheren Mindesthebesatz
Die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen machen sich mit einem gemeinsamen Antrag für einen erhöhten Mindesthebesatz von 300 Prozent bei der Gewerbesteuer stark. Die entsprechende Initiative wird morgen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund: Einige Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur größerer Städte und Gemeinden, zahlen ihre Gewerbesteuer jedoch in Kommunen mit deutlich niedrigeren Hebesätzen.
Dadurch entgehen den Kommunen in Deutschland insgesamt bis zu einer Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Neben den betroffenen Städten und Gemeinden werden auch diejenigen Unternehmen benachteiligt, die auf solche Tricks und ungewollte Konstruktionen verzichten.
Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Es wird Zeit, die Gewerbesteueroasen trockenzulegen. Dafür machen wir uns mit unserer gemeinsamen Bundesratsinitiative stark. Gewerbesteuerdumping ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Nachbarkommunen, sie fördert zudem die Entstehung von Briefka
18.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt
08.06.2026
Real Estate Arena 2026
NORDGATE-Kommunen bieten ansiedlungsinteressierten Unternehmen baureife A7-Flächen und One-Stop-Service
03.06.2026
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Investition in Qualität und Wachstum am Standort Henstedt-Ulzburg
06.05.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten
Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung.
1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026