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Hamburg

Gewerbesteueroasen trockenlegen - Stadtstaaten für höheren Mindesthebesatz

Die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen machen sich mit einem gemeinsamen Antrag für einen erhöhten Mindesthebesatz von 300 Prozent bei der Gewerbesteuer stark. Die entsprechende Initiative wird morgen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund: Einige Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur größerer Städte und Gemeinden, zahlen ihre Gewerbesteuer jedoch in Kommunen mit deutlich niedrigeren Hebesätzen.  Dadurch entgehen den Kommunen in Deutschland insgesamt bis zu einer Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Neben den betroffenen Städten und Gemeinden werden auch diejenigen Unternehmen benachteiligt, die auf solche Tricks und ungewollte Konstruktionen verzichten. Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Es wird Zeit, die Gewerbesteueroasen trockenzulegen. Dafür machen wir uns mit unserer gemeinsamen Bundesratsinitiative stark. Gewerbesteuerdumping ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Nachbarkommunen, sie fördert zudem die Entstehung von Briefka
18.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt

08.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
UVUW

Wirtschaft und Politik diskutieren Energie-Standort Schleswig-Holstein

Itzehoe. Der Unternehmensverband Unterelbe-Westküste e.V. (UVUW) hat am Mittwochabend, 28. Januar 2026, zum Parlamentarischen Abend 2026 in das Landeshaus Schleswig-Holstein eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Politik – darunter auch Claus Ruhe Madsen als Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie Staatssekretärin Julia Carstens – kamen zusammen, um sich über zentrale Zukunftsfragen des Landes auszutauschen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand eine Podiumsdiskussion zum Thema „Die Standortvorteile Schleswig-Holsteins im Energie-Sektor praxisnah nutzen“. Diskutiert wurden insbesondere die Chancen und Herausforderungen für den Energie- und Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein sowie konkrete Ansatzpunkte für eine stärkere Verzahnung von politischem Rahmen und unternehmerischer Praxis. Auf dem Podium diskutierten Andreas Hein, Landtagsabgeordneter (CDU) aus Dithmarschen, Malte Krüger, Landt
05.02.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Das Bauen in Hamburg wird ab 2026 einfacher

Hamburg hat seine Landesbauordnung deutlich entschlackt: Mit Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung können ab dem 1. Januar 2026 Baugenehmigungen beispielswiese schneller erteilt werden, zudem reicht für bestimmte Gebäude lediglich eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Auch Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sind für Bauherrinnen und Bauherren von nun an deutlich einfacher umzusetzen. Außerdem können Bauanträge über den neuen, länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ eingereicht werden.  Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „2026 wird das Bauen in Hamburg schneller, einfacher und günstiger. Die neue Hamburgische Bauordnung erleichtert das Bauen im Bestand und vereinfacht Aufstockungen und Umnutzungen, gleichzeitig stellen wir kleinere Wohngebäude ab 2026 genehmigungsfrei – ebenso wie Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke. Die Genehmigungsverfahren werden besch
07.01.2026