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CDU-Kreisverband Segeberg

Mehr Tempo für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen

18.06.2026
BFW

Wohnungsbaukrise spitzt sich zu: Fertigstellungszahlen in Hamburg und Schleswig-Holstein sinken weiter

Hamburg, 22.05.2026 – 5.976 Wohnungen wurden 2025 in Hamburg fertiggestellt. Das bedeutet ein Minus von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Schleswig-Holstein lag die Zahl bei 8.942 Wohnungen (minus 19 Prozent), wie das Statistische Landesamt meldet. Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) nennt die Entwicklung dramatisch.   „Die Zahlen sind dramatisch, denn sie bedeuten, dass weiterhin keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt in Sicht ist. Darunter leiden Menschen, die eine Wohnung suchen. Zugleich trifft der angespannte Wohnungsmarkt auch Unternehmen, die keine Mitarbeiter gewinnen können, weil diese vor Ort keinen Wohnraum finden. Ohne ausreichend Wohnungsneubau fehlt das Fundament für Wachstum. Wenn Häuser und Wohnungen fehlen, dann ist das ein knallharter Standortnachteil. Wirtschaft braucht Wohnungen“, kommentiert Kay Brahmst, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. Der Verband repräsentier
27.05.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Nur 5.976 neue Wohnungen in Hamburg in 2025 fertiggestellt

27.05.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 ab sofort verfügbar

Hamburg. Die aktuelle Ausgabe 2026 des jährlich erscheinenden „Immobilienmarktberichtes Hamburg“ steht ab sofort kostenfrei digital zum Download zur Verfügung. Der Immobilienmarktbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen des Hamburger Immobilienmarktes im letzten Kalenderjahr. Käufer und Verkäufer von Immobilien benötigen zur Einschätzung des Wertes eine neutrale Informationsgrundlage. Im „Immobilienmarktbericht Hamburg 2026“ werden Umsatz-zahlen sowie Preise von Grundstücken und Immobilien aller Art übersichtlich dargestellt. Weitere wesentliche Informationen und statistisch ermittelte Zusammenhänge ergänzen diese Auswertungen, die sich aus dem Immobilienumsatz im Jahr 2025 ergeben. Grundlage des Immobilienmarktberichts ist – anders als bei vielen anderen Übersichten, die auf Angebotspreisen beruhen – eine Auswertung der tatsächlich notariell beurkundeten Kaufverträge und Preise. Zusätzliche flächendeckend von Käuferinnen u
30.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026