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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Räumungsklage gegen den Mieter – was Vermieter beachten sollten
Ein Mietverhältnis kann sich verändern. Was am Anfang unkompliziert war, entwickelt sich manchmal zu einer echten Belastung. Spätestens dann, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, stehen viele Vermieter vor der Frage, wie es weitergehen soll.
In solchen Situationen fällt häufig ein Begriff: Räumungsklage. Doch der Weg dorthin ist rechtlich anspruchsvoll – und voller Stolperfallen.
Wann eine Räumungsklage überhaupt möglich ist
Eine Räumungsklage setzt immer voraus, dass das Mietverhältnis rechtlich wirksam beendet wurde. Ohne eine ordnungsgemäße Kündigung gibt es keine Grundlage für ein gerichtliches Vorgehen. Genau hier liegt eines der größten Risiken für Vermieter.
Ob wegen ausbleibender Mietzahlungen, schwerer Vertragsverstöße oder Eigenbedarfs – jede Kündigung unterliegt strengen formalen Anforderungen. Schon kleine Fehler bei der Begründung oder bei Fristen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Folge is
12.02.2026
BFW
"Markt bleibt trotz mehr gefördertem Wohnraum angespannt"
Hamburg. In Hamburg wurden im vergangenen Jahr 6.369 Wohnungen mit Mietpreisbindungen belegt – so viele wie seit den 1990er-Jahren nicht mehr. Das geht aus der Bilanz der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) hervor. Der BFW Landesverband Nord begrüßt die Zahl, betont aber, dass der geförderte Wohnungsbau allein den Markt nicht entlasten könne.
„Hamburg hat im Bundesvergleich ohnehin einen sehr hohen Anteil an geförderten Wohnungen. Die Zahlen für das vergangene Jahr setzen diesen Kurs fort. Das ist gut, denn wir brauchen dringend bezahlbaren Wohnraum in der Stadt“, sagt Kay Brahmst, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. Der Verband repräsentiert die mittelständische private Immobilienwirtschaft in Norddeutschland. „Unsere Mitgliedsunternehmen sind sich dieser Verantwortung bewusst und schaffen Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen – auch bei schwierigen Rahmenbedingungen.“
Neben den geförderten Wohnungen seien aber auc
04.02.2026
Hamburg
Rekordbewilligungen bei Sozialwohnungen in der Hansestadt
Hamburg. Hamburg hat im vergangenen Jahr ein sehr gutes Ergebnis bei der Förderung von Sozialwohnungen erzielt: Insgesamt wurden 6.369 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt – so viele wie seit den 1990er Jahren nicht mehr. Damit setzt die Stadt ein starkes Zeichen für bezahlbaren Wohnraum und unterstützt weiterhin gezielt Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen.
Im Neubau wurden 2.742 geförderte Wohnungen bewilligt. Auch im Bereich der Modernisierungen zeigt sich eine deutliche Steigerung: 6.708 Wohnungen wurden für die Modernisierungsförderung genehmigt, davon 1.625 mit neuer Bindungswirkung – rund 1.000 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Für die Fortführung der Förderung stellt die Stadt im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 868 Millionen Euro bereit. Ziel bleibt es, den Bestand an bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum nachhaltig zu erweitern. Die Mittel werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zur Verfügung
29.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Das Bauen in Hamburg wird ab 2026 einfacher
Hamburg hat seine Landesbauordnung deutlich entschlackt: Mit Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung können ab dem 1. Januar 2026 Baugenehmigungen beispielswiese schneller erteilt werden, zudem reicht für bestimmte Gebäude lediglich eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Auch Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sind für Bauherrinnen und Bauherren von nun an deutlich einfacher umzusetzen. Außerdem können Bauanträge über den neuen, länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ eingereicht werden.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „2026 wird das Bauen in Hamburg schneller, einfacher und günstiger. Die neue Hamburgische Bauordnung erleichtert das Bauen im Bestand und vereinfacht Aufstockungen und Umnutzungen, gleichzeitig stellen wir kleinere Wohngebäude ab 2026 genehmigungsfrei – ebenso wie Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke. Die Genehmigungsverfahren werden besch
07.01.2026
Stadtentwicklung und Wohnen
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen - Genehmigungspflicht verlängert
Hamburg. Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Hamburg seit fünf Jahren nach §250 BauGB genehmigungspflichtig. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich die Umwandlungsverordnung in Hamburg als ein sehr wirksames wohnungspolitisches Instrument erwiesen, da seitdem nur eine geringe Zahl von Wohnungsumwandlungen genehmigt wurde. Heute hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg daher die Umwandlungsverordnung erneut für weitere fünf Jahre bis Ende 2030 beschlossen.
Senatorin Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ziehen viel zu oft höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich und verdrängen Mieterinnen und Mieter aus ihrem Umfeld. Wohnungsumwandlungen müssen daher gesetzlich streng geregelt sein. Durch die Umwandlungsverordnung sind Wohnungsumwandlungen in Hamburg ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Geneh
18.12.2025
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
13 wegweisende Pilotprojekte ausgewählt - 1.200 neue Wohnungen im Hamburg-Standard
Hamburg. Der neue „Hamburg-Standard“ zeigt, dass eine Reduzierung der Baukosten im Wohnungsneubau um bis zu einem Drittel der bisherigen Kosten möglich ist. Um den Ansatz der Hamburger „Initiative kostenreduziertes Bauen“ in der Praxis tiefer zu erproben, Maßnahmen in die Serie zu bringen und weitere nachhaltige Lösungen für bezahlbaren Wohnraum voranzutreiben, wurden zusätzlich zum großen Pilotquartier Wilhelmsburger Rathausviertel 13 besondere Bauvorhaben mit insgesamt rund 1.200 neuen Wohnungen in den sieben Hamburger Bezirken ausgewählt. Die ausgewählten Projekte erfüllen eine ganze Reihe herausragender Kriterien, um Baukosten einzusparen und weitere Erkenntnisse für zukünftige Bauprojekte zu gewinnen.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Hamburg zeigt, wie es geht. Mit dem Hamburg-Standard haben wir einen Werkzeugkasten entwickelt, der die Baukosten um ein Drittel senken soll, um wieder mehr Wohnungsneubau zu bezahlbaren Preisen mög
23.07.2025
Stadt Neumünster
Neumünster entwickelt Wohnungsmarkt-Konzept und befragt Bürger
Neumünster. Für die künftige Entwicklung eines Wohnungsmarkt-Konzeptes befragt die Stadt Neumünster ihre Bürger zur Wohnsituation, zu Umzugs- und Wohnwünschen.
Die freiwillige und vertrauliche Befragung ist eine wichtige Grundlage für das künftige Wohnungsmarkt-Konzept, das die Stadt Neumünster zurzeit erarbeitet. In dessen Rahmen erfragt sie die aktuelle Wohnsituation, Umzugs- und Wohnwünsche sowie Hemmnisse bei der Wohnungssuche.
Das Wohnungsmarkt-Konzept wird durch die veränderten Begebenheiten auf dem Wohnungsmarkt und in der Stadt notwendig: Die Bevölkerung wird älter, die Haushalte werden kleiner und die Nachfrage nach Wohnraum und Infrastrukturen ändert sich. Mit dem Wohnungsmarkt-Konzept wird eine wohnungspolitische Strategie erarbeitet, die sich unter anderem mit Themen wie dem Neubau von Wohnungen, bezahlbaren Wohnraum, einem qualitativen Wohnumfeld sowie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt befasst.
Gut 10.000 Haushalte, die per Zufallsstichprobe
19.06.2025