Stockelsdorf (em/sh) Moment, wieso Schutz vor staatlichen Zugriffen? Wir reden doch von Deutschland, da kann das doch nicht passieren so reagieren viele Menschen, mit denen Finanzexpertin und Vermögensschützerin Wiebke Schattschneider in den letzten Wochen gesprochen hat.

Doch weitreichende gesetzliche Vorschriften liegen seit einiger Zeit, ausgehend von der Euro-Krise und den Auswirkungen um Griechenland und Zypern, vor und können im Bedarfsfall sofort angewendet werden. Diese betreffen sowohl die Einlagen bei Banken als auch Altersrücklagen in Lebens- und Rentenversicherungen. „Hierbei handelt es sich um Geldwerte, bei denen Kunden lediglich einen Gläubigeranspruch haben“, so die Expertin.

Wann kann dieser Fall eintreten? Seit Jahren erwirtschaften viele Versicherungsgesellschaften weniger als die sogenannten Garantiezinsen aus den Verträgen, denn die Gelder müssen überwiegend in „sicheren“ Staatsanleihen angelegt werden. In Europa erfüllen lediglich dt. Staatsanleihen noch diese Anforderungen mit aktueller Verzinsung nahe 0 %. Daher sinken die Ablaufleistungen der kapitalbildenden Versicherungen in den letzten Jahren zusehends. Und dieser Trend wird sich noch weiter verstärken. Der § 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ermöglicht gar einen Auszahlungsstopp, eine quotale Auszahlung und eine Verpflichtung zur Einzahlung.

Ebenso kann in Krisenzeiten auf die Bankguthaben der Kunden zurückgegriffen werden. In Zypern ist das bereits erfolgt und seitdem auch EU-Recht. Die Finanzexpertin und Vermögensschützerin empfiehlt das persönliche Gespräch mit entsprechenden Experten zu suchen, die eigene Situation, die bestehenden Geldanlagen und Kapitalrücklagen zu checken und zu handeln. Wie? „In dem in Sachwerte investiert wird, beispielsweise über vollständiges und alleiniges Eigentum an physischen Edelmetallen“, so Wiebke Schattschneider.