Hamburg (em/sv) Die Brandschutzbeauftragten fügen sich in die Sicherheitsorganisation des Unternehmens ein! Der Brandschutzbeauftragte der SVG-Hamburg vertritt das Verlangen des Brandschutzes gegenüber Behörden, Versicherer und firmenintern gegenüber Mitarbeitern und der Unternehmensleitung.
Jeder Unternehmer trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz in seinem Betrieb. Diese umfangreichen und vielfältigen Aufgaben können es notwendig machen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Dazu gehört auch die Wartung aller technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen, zählen insbesondere: Brandmeldeanlagen (BMA), Rauchansaugsysteme zum Beispiel zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden oder- Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegungen dienen, optische und akustische Alarmierungsanlagen sowie Rauchund Wärmeabzugsanlagen. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der „besonderen Art und Nutzung“ eines Gebäudes oder der Anwendung der Industriebaurichtlinie entstehen. Für Betreiber von Gebieten oder Räumen mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 m² ist der Brandschutz der SVG-Hamburg optimal.