B2B Wirtschaft

Artikel

Volksbank Raiffeisenbank eG

VReG verstärkt Vorstand und Führungsebene

05.08.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Asset Protection – So schützen Sie Ihr Vermögen rechtzeitig und rechtssicher

Warum Vermögensschutz nicht nur für Millionäre wichtig ist. Ich werde oft gefragt: „Brauche ich wirklich Asset Protection? Ist das nicht nur was für Reiche mit Auslandskonten?“ Ganz klar: Nein. Vermögensschutz ist kein Luxusproblem – sondern ein kluger, vorausschauender Schritt. Gerade für Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder Immobilienbesitzer kann ein fehlendes Schutzkonzept im Ernstfall existenzbedrohend werden. In diesem Beitrag erkläre ich, was Asset Protection genau bedeutet, warum es so wichtig ist – und wie Sie Ihr Vermögen rechtssicher vor unerwarteten Zugriffen schützen können. Was bedeutet Asset Protection? Der Begriff Asset Protection stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtsraum und meint nichts anderes als: Vermögensschutz durch rechtliche, steuerlich zulässige und strategisch kluge Gestaltung. Es geht also nicht darum, Gläubiger „auszutricksen“ – sondern darum, re
14.07.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Steuerhinterziehung? Warum ein "kleiner Denkfehler" richtig teuer werden kann

Ein Praxisfall, der es in sich hat: 406.500 Euro Gewinn – aber keine Angabe beim Finanzamt. Das Ergebnis? Knast.  Liebe Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige,  heute geht es um ein Urteil, das eindrucksvoll zeigt: Wer meint, er könne mit dem Finanzamt ein bisschen "tricksen" oder auf Lücken in der Steuererklärung hoffen – der spielt mit dem Feuer. Denn: Auch wenn man früher mal Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sogar Anwalt war, schützt das nicht vor empfindlichen Strafen. Im Gegenteil – Fachwissen verpflichtet.  Was ist passiert?  Ein älterer Herr, der sein Leben lang im Bereich Unternehmensberatung, Steuer- und Wirtschaftsrecht gearbeitet hat, verkaufte Ende 2016 einen Gesellschaftsanteil für satte 687.500 Euro. Davon blieben 406.500 Euro Gewinn übrig.  Was er vergaß? Diesen Gewinn in der Einkommensteuererklärung 2016 anzugeben.  Was er stattdessen tat? In späteren Schreiben sprach er plötzlich von einem „Beratungshonora
07.07.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Steuerverfahren in Deutschland – was Unternehmer wissen sollten

Bad Segeberg (em) Das deutsche Steuerverfahren ist so etwas wie das Rückgrat unseres Steuersystems – und gleichzeitig ein Bereich, bei dem viele Unternehmer gern mal die Stirn runzeln. Kein Wunder: Zwischen Abgabefristen, Prüfungen und Bescheiden kann man schnell den Überblick verlieren, wenn man sich nicht regelmäßig damit befasst oder jemanden an seiner Seite hat, der das Ganze durchblickt. Grundsätzlich lässt sich das Verfahren in drei Phasen unterteilen: die Erhebung der Steuer, die Festsetzung durch das Finanzamt und – falls es zu Unstimmigkeiten kommt – die Rechtsbehelfsverfahren wie Einspruch und ggf. Klage. Klingt technisch? Ist es auch. Aber mit ein bisschen Überblick wird’s schnell greifbarer. 1. Die Steuererklärung: Mehr als nur ein PDF mit Zahlen Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, regelmäßig Steuererklärungen abzugeben – sei es Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft diese Erklärungen un
03.06.2025
Hafen Hamburg

Breites Bündnis aus Industrie, Handel, Logistik und Steuerberaterschaft

Hamburg (em) Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Kammern, Steuerberaterschaft und Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik hat von den deutschen Finanzministern dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zur Entlastung von Unternehmen und Verwaltungen angemahnt. Das Ende 2020 geänderte Verfahren sei aufwändig, entziehe insbesondere kleinen und mittelständischen Firmen Liquidität und stelle einen Standortnachteil dar. Das Bündnis fordert die Einführung der Direktverrechnung, die Steuerbehörden in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten längst anwenden. Derzeit bezahlen die Unternehmen bei der Einfuhr von Gütern in die EU die Steuer an den Bund, können diese Wochen später bei den Landesfinanzverwaltungen als Vorsteuer anmelden und erhalten nochmals später etwaige Erstattungen. Die finanzielle und administrative Belastung für Bund, Länder und Wirtschaft sei hoch. Erst vor kurzem hatte ein Gutachten des [Deutschen Maritimen Zentrums
31.05.2023
Deutscher Steuerberaterverband

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus nochmals verlängert!

Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie nochmals verlängert. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können noch etwas länger von Steuerstundungen und Vollstreckungsaufschub profitieren. Erst im Dezember hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Blick auf die anhaltenden pandemiebedingten Belastungen krisenbewährte verfahrensrechtliche Maßnahmen zur Steuererleichterung verlängert. Die Maßnahmen werden in Teilen nun ein weiteres Mal verlängert. Stundung im vereinfachten Verfahren Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich Betroffene können bis Ende März 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern stellen. Die Finanzverwaltung kann diese dann bis zum 30.6.2022 stunden. Das Finanzamt kann zudem nochmals, unter Berücksichtigung einer Ratenzahlungsvereinbarung, Anschlussstundungen bis 30.9.2022 gewähren. Pos
21.04.2022
Deutscher Steuerberater Verband

Briefkastenfirmen im Visier der EU-Kommission!

Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen veröffentlicht. Danach sollen Unternehmen darlegen müssen, dass sie keine Briefkastenfirmen sind. Dem Berufsstand droht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Der Brüsseler EU-Jargon ist um einen weiteren Begriff reicher. Unshell bezeichnet den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen (engl. „shell companies“). Der am 23.12.2021 veröffentlichte Vorschlag darf als einträgliches Weihnachtsgeschenk der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten angesehen werden. Er soll sicherstellen, dass Unternehmen in der EU, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten, keine Steuervorteile mehr in Anspruch nehmen können. Nach dem Vorschlag sollen nationale Steuerbehörden Briefkastenfirmen anhand einer Reihe objektiver Indikatoren in Bezug auf Unternehmenseinkünfte, Personal oder Firmenräumlichkeiten leichter
11.03.2022