Neumünster (em) Das Unternehmen, das sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens der Nah.SH um den Bau einer Wartungsanlage für Elektrozüge bewerben wollte, hat die Stadt darüber informiert, dass es von seinen Planungen in Neumünster nahe der Holstenhalle zu investieren absehen wird.

Als Grund wurde angegeben, dass aufgrund der unkalkulierbaren Risiken wegen der heutigen Nutzung als Kleingartenanlage durch die Bahn-Landwirtschaft eine externe Prüfung ergeben habe, dass damit eine sehr hohe Planungsunsicherheit für das Projekt einhergehe. Diese Planungsunsicherheit könne durch das Unternehmen nicht getragen werden.

Zum Hintergrund: Voraussetzung für das Vorhaben aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Landes unter anderem, dass das Grundstück im Jahr 2025 baureif ist. Dies hätte bedeutet, dass die Fläche geräumt sein muss, Planungsrecht bestehen und die äußere Erschließung vorhanden sein muss. Aufgrund der Kündigungsmodalitäten nach dem Bundeskleingartengesetz sowie des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens wäre laut des Investors der Zeitplan risikobehaftet gewesen.

„Für den Wirtschaftsstandort Neumünster ist diese Entscheidung bedauerlich. Knapp 100 qualifizierte Arbeitsplätze und die deutlichen Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt wären wichtig für unsere Stadt gewesen“, formuliert Oberbürgermeister Tobias Bergmann.