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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
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Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
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Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden

25.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz

Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt

08.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Wann wird eine „normale“ Geschäftsentscheidung zur Untreue?

Bad Segeberg. Viele Geschäftsführer und Selbstständige treffen täglich Entscheidungen, die wirtschaftlich riskant sein können – neue Investitionen, Vertragsabschlüsse oder strategische Weichenstellungen. Was dabei häufig unterschätzt wird: “Nicht jede Fehlentscheidung bleibt zivilrechtlich folgenlos”. In bestimmten Konstellationen kann sie sogar strafrechtlich relevant werden. Gerade der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB wirkt auf viele Unternehmer zunächst weit entfernt – bis plötzlich ein Ermittlungsverfahren im Raum steht. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen erlaubtem Unternehmerrisiko und strafbarer Pflichtverletzung feiner verlaufen, als man denkt. Der aktuelle Anlass: BGH zur unternehmerischen Entscheidung Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung – BGH, Urteil vom 12.06.2025 – 6 StR 233/24 – erneut mit der Frage beschäftigt, wann eine unternehmerische Entscheidun
06.05.2026