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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Textformerfordernis bei Maklerverträgen – Was Unternehmer und Makler jetzt beachten müssen

29.04.2026
Norderstedt

DUOday 2026: Norderstedt beteiligt sich am bundesweiten Aktionstag für Inklusion im Arbeitsleben

Norderstedt, 22. April 2026 – Am 28. Mai 2026 beteiligt sich die Stadt Norderstedt erstmals am bundesweiten DUOday, einem Aktionstag für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen öffnen an diesem Tag ihre Türen und ermöglichen Menschen mit Behinderungen einen direkten Einblick in den Arbeitsalltag. Beim DUOday bilden Menschen mit Behinderungen und Mitarbeitende eines Betriebes ein "DUO". Für einen Tag begleiten die Teilnehmenden ihre Tandempartnerinnen und -partner am Arbeitsplatz, lernen Aufgabenbereiche, Arbeitsabläufe sowie Kolleginnen und Kollegen kennen. Ziel des Aktionstages ist es, Begegnungen zu ermöglichen, Berührungsängste abzubauen und Chancen für mehr Inklusion in der Arbeitswelt sichtbar zu machen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Norderstedt, Katrin Schmieder, unterstützt den DUOday 2026 als Schirmherrin. Damit setzt die Stadt ein klares Zeichen für eine offene und vie
22.04.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Obermeister Lars Krückmann wiedergewählt

21.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026