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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden

25.06.2026
IHK Nord e.V.

Sicherheit braucht belastbare Infrastruktur

Angesichts wachsender Sicherheitsbedrohungen fordert die norddeutsche Wirtschaft klare Prioritäten und schnellere Verfahren beim Ausbau strategisch wichtiger Netze und Verkehrswege. Im Mittelpunkt steht dabei die Rolle Norddeutschlands als logistisches und energetisches Rückgrat der deutschen und europäischen Sicherheitsarchitektur. Diese Position wurde auf der Norddeutschen Sicherheitskonferenz der IHK Nord in der Handelskammer Bremen deutlich. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Bundeswehr, Wissenschaft und Verbänden aus allen fünf norddeutschen Bundesländern diskutierten Norddeutschlands Rolle als strategischen Raum der deutschen und europäischen Sicherheitsarchitektur – und die steigende Verwundbarkeit zentraler Infrastrukturen. Konkrete Vorfälle wie Drohnenüberflüge, Sabotage an Kommunikationsleitungen in der Ostsee und Cyberangriffe auf Energieunternehmen zeigen deutlich die veränderte Sicherheitslage auf. Besonders im Fokus is
15.04.2026