Artikel
Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH
Krisenvorsorge im Unternehmen – Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist zu handeln
21.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Krisen, Katastrophen und Konflikte. Was Unternehmen in der Region Neumünster jetzt tun sollten
20.07.2026
Wirtschaftsentwicklung Kreis Segeberg (WKS)
Segeberger Wirtschaftstag 2026 kommt nach Bad Bramstedt
Nach Henstedt-Ulzburg (REWE), Bad Segeberg (EduART-BBZ) und Wahlstedt (Kleines Theater) freut sich die WKS, dass sich in diesem Jahr der Bad Bramstedter Bürgermeisters, Felix Carl, dafür eingesetzt hat, dass der Wirtschaftstag in seine Stadt kommt.
Mit dem Segeberger Wirtschaftstag veranstaltet die WKS das jährliche Forum für den gegenseitigen Austausch von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Politik, Verbänden und Verwaltung im Kreis Segeberg.
„Der Segeberger Wirtschaftstag lebt von Begegnungen, neuen Perspektiven und dem direkten Gespräch zwischen den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren unserer Wirtschaftsregion", sagt Clemens Hermann, Geschäftsführer der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg, „als WKS glauben wir an die Wirksamkeit von gegenseitigem Austausch und offenem Diskurs - dazu wollen wir einladen. Die Schön Klinik in Bad Bramstedt bietet dafür nicht nur tolle räumliche Voraussetzungen, sondern steht gleichzeitig
20.07.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Innenstadtentwicklung - Neue Promenade für Hamburgs Innenstadt vorgestellt
16.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein bestätigt Vorstand einstimmig
15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
15.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs
14.07.2026
Kostenfreie und unabhängige Beratung der Hamburger Energielotsen
Anpassen statt abwarten – von Hitzeschutz bis Starkregenvorsorge am Gebäude
08.07.2026