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Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH

Krisen. Katastrophen und Konflikte - Vom Erkennen zum Gestalten

31.07.2026
WEP

KI Verordnung der EU: Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Kreis Pinneberg. Die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme macht es zunehmend schwierig, KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte von menschengemachten und authentischen Inhalten zu unterscheiden. Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem Künstliche Intelligenz weit verbreitet eingesetzt werden kann, führt Artikel 50 des KI-Gesetzes der EU Transparenzregeln ein. Sie sollen EU-Bürgern helfen zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzregeln gelten ab dem 2. August 2026 und legen die Transparenzpflichten für Anbieter und Anbieter bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme sowie Deepfakes, fest.   Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen  Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur informiert zum Thema und unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden

25.06.2026
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Campus Service Center - Projekt geht entscheidenden Schritt nach vorn

27.05.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Immobilienmarktbericht Hamburg 2026 ab sofort verfügbar

Hamburg. Die aktuelle Ausgabe 2026 des jährlich erscheinenden „Immobilienmarktberichtes Hamburg“ steht ab sofort kostenfrei digital zum Download zur Verfügung. Der Immobilienmarktbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen des Hamburger Immobilienmarktes im letzten Kalenderjahr. Käufer und Verkäufer von Immobilien benötigen zur Einschätzung des Wertes eine neutrale Informationsgrundlage. Im „Immobilienmarktbericht Hamburg 2026“ werden Umsatz-zahlen sowie Preise von Grundstücken und Immobilien aller Art übersichtlich dargestellt. Weitere wesentliche Informationen und statistisch ermittelte Zusammenhänge ergänzen diese Auswertungen, die sich aus dem Immobilienumsatz im Jahr 2025 ergeben. Grundlage des Immobilienmarktberichts ist – anders als bei vielen anderen Übersichten, die auf Angebotspreisen beruhen – eine Auswertung der tatsächlich notariell beurkundeten Kaufverträge und Preise. Zusätzliche flächendeckend von Käuferinnen u
30.04.2026