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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Bürgermeisterin Ulrike Schmidt zu Besuch bei der Way2Buy GmbH

Henstedt-Ulzburg (em) Es läuft im wörtlichen Sinne rund bei der Way2Buy GmbH in Henstedt-Ulzburg: Denn das innovative Unternehmen hat sich auf die Kreislaufwirtschaft spezialisiert. Es bietet eine Plattform für den Kauf, den Verkauf sowie die Dienstleistungen von neuen und gebrauchten IT-Produkten. Die Firma setzt sich somit für eine nachhaltige Wirtschaft ein, in der Gebrauchtwaren geschätzt, wiederaufbereitet und wiederverwendet werden. Gegründet wurde die Way2Buy GmbH vor zwölf Jahren von den beiden Brüdern Jamil und Sajid Ahmed. Als Head of Purchase und CEO leiten sie das Unternehmen derzeit mit ihrem Chief Strategy Officer Stephan Ide. Der neue moderne und repräsentative Firmensitz im Kirchweg 128f wurde von ihnen zu Anfang dieses Jahres bezogen.  „Die erfolgreiche Ansiedlung von Way2Buy zeigt, wie attraktiv der Wirtschaftsstandort Henstedt-Ulzburg auch für Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen ist“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Wir freuen uns über hoch
04.04.2024
Dirk Schrödter

Voraussetzungen für eine bessere Datennutzung in Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung schaffen

KIEL. Wie muss sich Schleswig-Holstein als Land aufstellen, um Daten optimal zu nutzen, alle Vorteile für die Digitalisierung auszuschöpfen und dabei möglichen Risiken zu begegnen? Um diese Fragen zu beantworten, Wachstum zu schaffen, Innovationen zu ermöglichen und Behördenservices weiter zu verbessern, braucht es einen klaren Kompass bei der Nutzung von Daten. Die Landesregierung hat dazu eine Datenstrategie entwickelt. "Die digitale Transformation von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung wird nur durch eine umfassende Nutzung von Daten erfolgreich gelingen", sagt Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. "Datengesteuerte Innovationen schaffen Wettbewerbsvorteile für unsere Wirtschaft, tragen zur Verbesserung der Forschung bei und bringen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen konkrete Vorteile – zum Beispiel durch effizientere Dienstleistungen der Verwaltung. So schaffen und erhalten wir unseren Wohlstand und verbessern die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürg
10.01.2024
VHS Quickborn

Datenschutz?! Wie geht das - Was muss ich für meine Firma tun?

Quickborn (em) Der interessante Vortrag der VHS Quickborn mit dem Fachdozenten Dirk Jungkind am Donnerstag, den 28. September 2023, in der Zeit von 18.30 bis 20 Uhr umfasst folgende Themen und richtet sich an Firmen, Vereine und Verbände: Chancen und Risiken von DSGVO, BDSG und TTDSG (Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Welche Auflagen gibt es und wie kann man sie möglichst effizient und gewinnbringend umsetzen. Was ist ein Cookie-Banner? Wie wird er richtig konfiguriert? Wer muss ihn auf seiner Webseite haben und wie hoch kann die Strafe bei Nichtbeachtung ausfallen. Was sind die bekanntesten und häufigsten Irrtümer und wie mache ich es richtig, um Bußgelder und/oder Abmahnungen zu vermeiden. Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Was ist besser, ein Interner oder ein Externer? Wer darf es nicht sein? Wie gestaltet man am besten den Umgang mit WhatsApp und BYOD (bring your own device)? Wie
01.09.2023
Intelli Revolution GmbH

Organisation und Aufgaben einer Meldestelle für Hinweisgeber

Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestes 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Und auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist die kurzfristige Einrichtung einer internen Meldestelle von Vorteil, um externe Meldungen zu vermeiden. Denn voraussichtlich werden ab April 2023 die externen Meldestellen der Behörden eingerichtet sein und Hinweisgeber können sich dann an diese wenden. Unternehmen fragen sich daher, wie eine solche Meldestelle organisatorisch umgesetzt wird, welche Aufgaben sie hat und wie mit eingehenden Meldungen umgegangen wird. Aufgaben einer Meldestelle Die Hauptaufgabe einer internen Hinweisgeber Meldestelle ist es, die geforderten Meldekanäle (mündlich, schriftlich, persönlich) zur Verfügung zu stellen, über welche der Whistleblower Meldungen zu möglichen Missstände abgeben kann. Nach Eingang einer Meldung muss diese auf den sachlichen Anwendungsbereich sow
28.11.2022
WEP

WEP bietet neue Veranstaltungsreihe für Existenzgründer und junge Unternehmen

Im zweiten Halbjahr 2022 startet die WEP-Gründungsförderung mit einer neuen Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Themenmix im Unternehmertum“. Experten geben dabei ihr Wissen im Bereich „Erfolgreich gegründet – und nun?“ weiter. Alle Veranstaltungen finden online statt, sind kompakt konzipiert und ermöglichen den Teilnehmern wie bei Präsenzveranstaltungen individuelle Fragestellungen. Die Teilnahme ist kostenfrei. „Unsere Gründungsförderung endet nicht mit der Gründung eines Unternehmens. Gerade Neugründungen benötigen in der Einführungs- und Etablierungsphase ihrer Geschäftsidee viele Informationen“, betont Josef Juncker. Er ist bei der WEP für die Gründungsförderung zuständig. In einem Flyer hat die WEP alle Informationen zu den Webinaren und Terminen zusammengefasst. Schnelles Anmelden sichert einen der begehrten Plätze. Projektmanager Josef Juncke
12.09.2022
Statista

DSGVO-Bußgelder knacken 2021 die Milliardengrenze

Im vergangenen Jahr wurden laut Zählung von enforcementtracker.com 434 Strafen auf Grund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Die verhängten Bußgelder haben zusammengenommen ein Volumen von 1,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2019 waren es 73, 2020 172 Millionen Euro. Die mit Abstand höchste Einzelstrafe wurde über Amazon verhängt. Das Vergehen des E-Commerce-Riesen: Nichteinhaltung der allgemeinen Grundsätze der Datenverarbeitung. Weitere 225 Millionen Euro soll WhatsApp zahlen. Dem zu Facebook gehörenden Messenger-Dienst wird die unzureichende Erfüllung der Informationspflichten vorgeworfen. Und auch den dritten Platz belegt mit Google-Frankreich ein Tech-Unternehmen.
06.07.2022
eRecht24

Facebook: US-Handelsbehörde darf auf die Zerschlagung des Konzerns klagen!

Belege für Monopolstellung nachgereicht Dieses Mal habe Facebook wohl kein Glück gehabt, lässt Richter James E. Boasberg in seiner jüngsten Stellungnahme durchblicken. Die FTC habe ihre ursprüngliche Klageschrift ergänzt, abgeändert und mit zahlreichen zusätzlichen Fakten versehen. Wichtigster Punkt: Die Behörde könne ihre Ansicht belegen, dass der Zuckerberg-Konzern auf dem Markt der sogenannten „persönlichen sozialen Netzwerke“ eine Vormachtstellung einnehme. Darunter fallen nach der Definition der FTC ausdrücklich nur solche Plattformen, bei denen es in erster Linie um die Pflege persönlicher Beziehungen geht. Neben Facebook seien das Snapchat und die bereits eingestellten Dienste Google+, MySpace und Friendster. Nicht als direkte Konkurrenz gelten demnach Twitter, [YouTube](https://www.e-recht24.de/artikel/marke
28.04.2022