B2B Wirtschaft

Artikel

Handelskammer Hamburg

Mehr Gründerinnen, mehr Nebenerwerbsgründungen, weniger Gewerbeaufgaben

Das Gründungsgeschehen in Hamburg ist auch 2025 auf einem hohen Niveau geblieben. Insgesamt haben 20.890 Personen ein Gewerbe angemeldet. Das sind zwar 2,8 Prozent weniger als im Vorjahr, im langfristigen Vergleich bestätigt sich jedoch die anhaltend hohe Gründungsdynamik. Mit 6.897 mehr Gewerbeanmeldungen als -abmeldungen verzeichnet die Hansestadt erneut einen positiven Gründungssaldo. Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den Gründerinnen. Ihr Anteil an allen Gewerbeanmeldungen stieg von 29,1 Prozent im Jahr 2024 auf 30,6 Prozent im Jahr 2025 und überschritt damit erstmals die Marke von 30 Prozent. Insgesamt gründeten 6.387 Frauen ein Unternehmen – so viele wie nie zuvor. Auch die Gründungen im Nebenerwerb erreichten einen neuen Höchststand. 8.336 Hamburgerinnen und Hamburger wagten 2025 den Schritt in die Selbstständigkeit neben einer bestehenden Erwerbstätigkeit. Das sind 549 Gründungen beziehungsweise 7,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Mittlerweile er
23.07.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Innenstadtentwicklung - Neue Promenade für Hamburgs Innenstadt vorgestellt

16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Hamburg

Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe

Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung. Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden

25.06.2026
Kiel

Förderung vielfältiger Maßnahmen zur Stärkung des Binnenlandtourismus

Schleswig-Holstein. Nach dem erfolgreichen Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Binnenlandtourismus geht das Land Schleswig-Holstein nun in die nächste Runde: Bereits im Mai 2025 wurde die Förderrichtlinie veröffentlicht – nun folgt der dritte Förderaufruf. Den inhaltlichen Rahmen für die Förderung bilden die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2023 sowie die „Strategie Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein (2023)“. Die Förderung erfolgt unter dem Dach des Landesprogramm Wirtschaft (LPW 2021) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, unterteilt in nicht-investive und investive Vorhaben. Wichtiger Hinweis: Die Fördersummen sowohl für investive als auch für nicht-investive Vorhaben wurden angepasst. Ein Blick in den aktuellen Förderaufruf lohnt sich daher ausdrücklich, um die geänderten Förderhöhen zu prüfen. Nicht-investive Vorhaben:
16.06.2026