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Holzbau & Energie, Handwerk & Wohnungsbau – plus vielseitiges Kongressprogramm
Mit NordBau und CONBAU 2026 fit für die Zukunft
05.08.2026
Hamburg
Deutlich mehr Photovoltaik auf öffentlichen Dächern
Hamburg kommt beim Photovoltaik-Ausbau voran. Die Gesamtanzahl der Photovoltaikanlagen und die installierte Gesamtleistung auf öffentlichen Gebäuden steigen deutlich an. Mit insgesamt nun 286 Anlagen und einer Gesamtleistung von 11.153 kWp wurde im Jahr 2025 ein neuer Höchststand erreicht. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Stadt den Ausbau der Solarenergie konsequent und wirkungsvoll vorantreibt.
Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Als Stadt legen wir beim Ausbau der Solarenergie endlich den Turbo ein. Dass wir die Gesamtleistung der PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern im letzten Jahr um fast 50 Prozent steigern konnten, verdeutlicht, dass wir bei den Immobilien der Stadt jetzt richtig loslegen. Solarstrom ist nicht nur klimafreundlich, sondern trägt zu unserer Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit bei und ist wirtschaftlich langfristig ein absoluter Gewinn. Sinkende Investitionskosten und geringe Betriebskosten mach
30.07.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Immer mehr Hamburger Betriebe und Unternehmen fahren elektrisch
Hamburg. Immer mehr Hamburger Betriebe und Unternehmen fahren elektrisch. Im Programm „UmweltFlotte“ der UmweltPartnerschaft Hamburg sind mittlerweile mehr als 2.400 komplett emissionsfreie Fahrzeuge gemeldet. An dem Netzwerk von Stadt und Wirtschaft können seit 2023 Unternehmen mit Sitz oder Standort in Hamburg teilnehmen, wenn ihr Flottenanteil an lokal emissionsfreien Fahrzeugen 45 Prozent bei Lieferverkehren bzw. 25 Prozent bei allen anderen Wirtschaftsverkehren beträgt. Mit dem Siegel der UmweltFlotte können sie ihr Engagement für Klimaschutz und Verbesserung der Luftqualität zeigen.
Katharina Fegebank, Senatorin der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Ich begrüße das Engagement der Unternehmen sehr, auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen. Ich freue mich über jedes weitere Unternehmen, das mithilft, den Wirtschaftsverkehr in der Stadt klimaneutral zu machen. Wir unterstützen dieses Engagement für eine grüne Zukunft gerne mit der
23.07.2026
IHK Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteins Wirtschaft stabilisiert sich leicht – Trendwende bleibt aus
Die Stimmung in der schleswig-holsteinischen Wirtschaft hellt sich nach dem deutlichen Rückschlag zu Jahresbeginn wieder etwas auf. Der Konjunkturklimaindex steigt im zweiten Quartal 2026 von 83,9 auf 90,6 Punkte. Damit liegt er jedoch weiterhin deutlich unter seinem langjährigen Durchschnitt von 106 Punkten. Sowohl die aktuelle Geschäftslage als auch die Erwartungen verbessern sich gegenüber dem Vorquartal leicht; insgesamt bleiben die Einschätzung der Unternehmen jedoch verhalten.
„Nach dem deutlichen Rückschlag zu Jahresbeginn sendet die Wirtschaft in Schleswig-Holstein erste Signale der Stabilisierung auf niedrigem Niveau“, sagt Thomas Buhck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein. „Trotz dieser eigentlich guten Nachricht zeigen die aktuellen Ergebnisse aber auch, dass die Unternehmen äußerst vorsichtig bleiben. Solange Investitionen und Beschäftigungspläne im Minus verharren, kann von einer Trendwende auch keine Rede sein. Jetzt kommt es darauf an, die Rahmen
22.07.2026
EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Wenn Wasser zum Standortfaktor wird: Norderstedter Zukunftsdialog diskutiert die Ressource der Zukunft
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
15.07.2026
Kostenfreie und unabhängige Beratung der Hamburger Energielotsen
Anpassen statt abwarten – von Hitzeschutz bis Starkregenvorsorge am Gebäude
08.07.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
Wärmewende, Demografie, Standards: CONBAU Nord 2026 sucht praxistaugliche Antworten für den Wohnungsbau
02.07.2026