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Stadtentwicklung und Wohnen
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen - Genehmigungspflicht verlängert
Hamburg. Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Hamburg seit fünf Jahren nach §250 BauGB genehmigungspflichtig. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich die Umwandlungsverordnung in Hamburg als ein sehr wirksames wohnungspolitisches Instrument erwiesen, da seitdem nur eine geringe Zahl von Wohnungsumwandlungen genehmigt wurde. Heute hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg daher die Umwandlungsverordnung erneut für weitere fünf Jahre bis Ende 2030 beschlossen.
Senatorin Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ziehen viel zu oft höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich und verdrängen Mieterinnen und Mieter aus ihrem Umfeld. Wohnungsumwandlungen müssen daher gesetzlich streng geregelt sein. Durch die Umwandlungsverordnung sind Wohnungsumwandlungen in Hamburg ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Geneh
18.12.2025
Agentur für Arbeit
Mehr Interesse an betrieblicher Ausbildung
Kreis Segeberg. Mehr junge Menschen suchten im letzten Beratungsjahr (Oktober 2024 bis September 2025) eine Ausbildung. Das Angebot an gemeldeten Ausbildungsstellen war hingegen im Kreis Segeberg rückläufig. Viele Ausbildungssuchende fanden in der Metropolregion ihre Wunschausbildung, einige benötigen noch weitere Unterstützung.
Bei der Berufsberatung im Kreis Segeberg meldeten sich im vergangenen Beratungsjahr 1.116 Jugendliche als Ausbildungsbewerber/innen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind dies 180 oder 19,2 Prozent mehr.
Für die ansteigende Nachfrage nennt Alexandra Nütten, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Elmshorn mehrere Gründe: „Die Berufsberatung orientiert und berät Jugendliche verstärkt mit und in den Schulen. Durch die gute Präsenz werden die Jugendlichen besser erreicht und für eigene berufliche Entscheidungen vorbereitet. Das Interesse der Jugendlichen steigt auch, weil die betriebliche Ausbildung mittlerweile eine h
13.11.2025
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Erfolgsgeschichte des Business Improvement Districts Hohe Bleichen/Heuberg
Das Business Improvement District (BID) Hohe Bleichen/Heuberg setzt in den kommenden fünf Jahren seine Arbeit fort und startet somit bereits in die vierte Laufzeit. Grundlage dafür ist eine Rechtsverordnung, die der Senat am Dienstag erlassen hat.
Gestartet hat die Erfolgsgeschichte des BID Hohe Bleichen/Heuberg im Jahr 2009 mit dem Ziel, den öffentlichen Raum des Quartiers aufzuwerten. Dabei wurden die Gehwege großzügig verbreitert und der am Heuberg liegende Parkplatz zu einem attraktiven städtischen Platz mit Aufenthaltsqualität umgebaut. Die neu gepflanzten Lebensbäume sind zu einem bekannten Erkennungszeichen des Quartiers geworden. Durch den Einsatz eines Quartiersmanagements, zusätzlichen Reinigungs- und Pflegemaßnahmen sowie identitätsstiftende Veranstaltungen mit Strahlkraft hat sich der Standort in den letzten Jahren zu einer erstklassigen Einkaufs- und Geschäftsadresse in der Hamburger Innenstadt und einem wichtigen Bindeglied zwischen dem Gänsemarkt und
06.11.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
OLG Düsseldorf kippt Wertsicherungsklausel in Gewerbemietvertrag – was Vermieter und Mieter jetzt wissen sollten
Bad Segeberg. Indexmietklauseln sind im Gewerberaummietrecht Alltag – und doch rechtlich tückisch. Das zeigt eindrücklich das Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2025 (10 U 146/24; openJur 2025, 17672). Im Kern ging es um einen zehnjährigen Gewerbemietvertrag mit einer Wertsicherungsklausel, die an den Verbraucherpreisindex (VPI) anknüpfte. Auffällig: Als Bezugspunkt für die Berechnung diente Mai 2017, also ein Zeitpunkt lange vor Mietbeginn (01.09.2019). Zugleich sprach die Klausel davon, dass sich die Miete „automatisch“ mit dem Index ändere, „wirksam“ werde die Anpassung aber erst nach schriftlicher Aufforderung des Vermieters. Genau diese Mischung aus vorverlegtem Startwert und widersprüchlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen brachte die Klausel zu Fall.
Das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil: Die Wertsicherungsklausel unterliegt der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB – trotz Preisklauselgesetz (PrKG). § 8 PrKG, der für Verstöße ge
04.11.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Winterpflichten für Vermieter: Aktuelles BGH-Urteil zur Haftung bei Glätteunfällen
27.10.2025
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Hamburger Preis für Grüne Bauten 2025: Vier Siegerprojekte ausgezeichnet
Hamburg. Der Hamburger Preis für Grüne Bauten 2025 ist entschieden: Am Dienstag, dem 14. Oktober, hat Senatorin Katharina Fegebank die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger im ArchitekturSalon Hamburg ausgezeichnet. Mit dem ersten Platz wurde der Erweiterungsbau des Max-Planck-Instituts für Struktur und Dynamik der Materie ausgezeichnet, mit dem zweiten Platz der Neubau der Wohnanlage Trenknerhöfe. Erstmals wurden zwei dritte Plätze vergeben: für den Neubau der Mensa der Schule auf der Veddel sowie für die Begrünung der Villa Viva. Sieben weitere Projekte erhielten eine Auszeichnung.
Katharina Fegebank, Senatorin der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Mit dem Hamburger Preis für Grüne Bauten würdigen wir nicht nur architektonische Qualität, sondern vor allem den Mut, Verantwortung für unsere Stadt von morgen zu übernehmen. Jede begrünte Fläche – ob klein oder groß – ist ein wirksamer Schritt hin zu mehr Klimaresilienz
16.10.2025
BFW Landesverband Nord e.V.
Höhere Mieten und Bremse für Neubau als Folge des Hamburger Zukunftsentscheids
Hamburg. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände in Hamburg, der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen(VNW), warnen vor den Folgen des Hamburger Zukunftsentscheids. Denn ein „Ja“ zum Zukunftsentscheid hätte für die Hamburgerinnen und Hamburger gravierende Folgen: Das Wohnen in der Stadt würde noch teurer werden.
„Wir teilen das Ziel, den Gebäudebestand klimafreundlicher zu machen“, sagt Kay Brahmst, Vorstandsvorsitzender des BFW Nord. „Aber die Forderungen des Zukunftsentscheids sind überzogen, technisch und handwerklich nicht umsetzbar – und sie gefährden die Bezahlbarkeit des Wohnens in Hamburg.“
Die Kritik der wohnungswirtschaftlichen Verbände konzentriert sich auf drei Punkte:
1. Kostenexplosion für Mieterinnen und Mieter
Die Sanierungsvorgaben des Zukunftsentscheids gehen über die ohnehin schon hohen gesetzlichen Anford
01.10.2025