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Hamburg-Bergedorf
Weg frei für neue Impulse in der Innenstadtentwicklung
Hamburg. Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat zwei bedeutende Grundstücke eines ehemaligen Warenhauses im Herzen von Hamburg-Bergedorf erworben. Ein entsprechender Vertrag wurde am 28. Mai 2026 notariell geschlossen. Es handelt sich um die Flächen „Sachsentor 33-39“ und „Bergedorfer Markt 5-7“ mit einer Gesamtfläche von rund 4.200 m². Die Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe zueinander und bilden einen zentralen Baustein für die zukünftige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb dieser Schlüsselgrundstücke durch unseren Landesbetrieb LIG setzen wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt. Nach intensiven Verhandlungen und sorgfältiger Prüfung ist es gelungen, die Flächen für die Stadt zu sichern – und zwar inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung. Damit schaffen wi
02.06.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Malermeister Joscha Köppen zum neuen Obermeister gewählt
15.05.2026
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06.05.2026
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„Landwirtschaft stärken, Kommunen entlasten, Zukunft gestalten“ – CDU startet Programmprozess für Landtagswahl 2027
27.03.2026
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26.03.2026
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11.03.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Unternehmertestament: Typische Fehler, die Millionen kosten können
Bad Segeberg. Viele Unternehmer kümmern sich um alles: Verträge, Strategien, Mitarbeiter, Wachstum. Doch ein Thema wird erstaunlich oft verdrängt – die eigene Nachfolge für den Fall des Todes. Dabei entscheidet gerade hier eine kluge Gestaltung darüber, ob das Lebenswerk gesichert bleibt oder in kürzester Zeit Schaden nimmt.
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Nicht komplizierte Spezialfragen führen zu gravierenden Problemen, sondern vermeidbare Versäumnisse.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ein „normales“ Testament ausreicht. Wer sein Vermögen pauschal auf Ehepartner und Kinder verteilt, denkt zunächst vernünftig und gerecht. Doch Unternehmensanteile sind kein Sparbuch. Gelangen sie in eine Erbengemeinschaft, müssen mehrere Personen gemeinsam entscheiden. Das kann zu Blockaden führen – insbesondere dann, wenn unternehmerische Erfahrung fehlt oder unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Banken reagieren sensibel auf solche Konstellation
26.02.2026