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Wirtschaftsjunioren Unterelbe und Segeberg

Unternehmensnachfolge am „WJ-Nachfolgetag 2026"

Am 26. September 2026 veranstalten die Wirtschaftsjunioren Unterelbe und Segeberg im Nettwerk Elmshorn (Heinrich-Hertz-Straße 26) von 10 bis 15 Uhr den „WJ-Nachfolgetag 2026". Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben möchten, an Interessierte, die eine Übernahme erwägen, sowie an potenzielle Gründerinnen und Gründer, für die eine bestehende Firma eine Alternative zur Neugründung darstellen könnte. Unterstützt wird der Tag von der IHK zu Kiel und der IHK zu Lübeck. Inhaltlich bietet der Nachfolgetag Orientierung zu folgenden Punkten: Wie ein Unternehmen übergabefähig gemacht wird und wie sich ein Unternehmenswert ermitteln lässt Welche steuerlichen Weichenstellungen frühzeitig vor einer Übergabe getroffen werden müssen Wie sich eine Unternehmensübernahme finanzieren lässt, auch ohne großes Eigenkapital, sowie mögliche Fördermittel Wie Übernehmende und Übergebende die persön
11.09.2026
Industrie- und Handelskammer zu Kiel

medac als TOP-Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet

03.09.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz

Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026