Unternehmen
Norderstedt
Hausmann Immobilien Beratung
Hamburg
IFM Jörg Vogelgesang
Kein Bild oder Logo hinterlegt
Frankfurt am Main
enermarket GmbH
Videos
Video
Genial Reden
Wie du jeden Preis beeinflusst
Video
VR Bank in Holstein
Tolle Preise für tolle Vereine
Video
VR Bank in Holstein
3. Platz beim Handwerkspreis für "Zwei Meister unter einem Dach"
Video
Stadtwerke Bad Bramstedt
Vertrag bestätigt - Strompreis sinkt - Energiezukunft im Blick!
Video
VR Bank in Holstein eG
"Fit für die Zukunft" Glaserei Manske gewinnt Förderpreis
Video
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
News: Preissteigerung, Corona-Hilfen, Fachkräftemangel
Video
Hamburg-Schnelsen
atodo gewinnt den B2B Gründerpreis
Artikel
Auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet
Spatenstich für neuen Autohof an der A7 bei Neumünster
15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz
Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen.
Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
IHK Schleswig-Holstein
Neue Stromzone im Norden für stabile Preise und industrielle Wertschöpfung
Die IHK Schleswig-Holstein hat am 09.06.2026 vor politischen Akteuren in Brüssel ein Modell zum Strom- und Wasserstoffmarkt vorgestellt, das die Nutzung von Erneuerbaren Energien effizienter macht und teure Markteingriffe wie Redispatch und Abschaltungen reduziert. Die zentrale Idee besteht darin, den nördlichsten Teil Deutschlands mit Schleswig-Holstein sowie Hamburg und Westdänemark zu einer Energiezone zu verbinden und dort einen gemeinsamen Strommarkt zu schaffen. So könnten Kosten durch effizientere Energienutzung in ganz Deutschland gesenkt und Platz für weitere erneuerbare Energien geschaffen werden.
„Eine solche deutsch-dänische Energiezone nutzt europapolitische Spielregeln in idealer Weise aus. Das Modell böte günstige Voraussetzungen zur wirtschaftlichen Produktion und Vermarktung regional erzeugten Stroms, der stärker vor Ort genutzt würde. Diese Vision reduziert darüber hinaus Systemkosten für ganz Deutschland, stärkt unsere Industrie, sichert d
09.06.2026
Handwerkskammer Hamburg
Wer kandidiert für den Hamburger Handwerkspreis? Jetzt nominieren!
Hamburg. Das Rennen um den Hamburger Handwerkspreis startet wieder. Vom 1. bis 28. Juni können Hamburgerinnen und Hamburger über die Webseite www.haspa.de/handwerk Einzelpersonen und Betriebe vorschlagen. Auch Selbstnominierungen sind erlaubt. Haspa und Handwerkskammer Hamburg suchen innovative, nachhaltige und kreative Handwerksleistungen.
Eine Jury mit Expertinnen und Experten der beiden Initiatoren legt anschließend fest, wer sich für das finale Voting qualifiziert. Vom 21. September bis 18. Oktober kann Hamburg dann online darüber abstimmen, wer den Titel Handwerker/-in bzw. Handwerksbetrieb des Jahres verliehen bekommt. Durch das mehrstufige Auswahlverfahren entsteht ein umfassendes Bild, das die handwerkliche, nachhaltige und betriebswirtschaftliche Qualität der Kandidatinnen und Kandidaten gleichermaßen würdigt. Die beiden Preise werden am 23. November in feierlichem Rahmen im Großen Saal der Handwerkskamm
02.06.2026
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Campus Service Center - Projekt geht entscheidenden Schritt nach vorn
27.05.2026