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Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH

Grundlagen der Cybersicherheit - Sicher im (digitalen) Alltag

Neumünster. Ein Klick zu viel. Ein Passwort zu wenig. Eine E-Mail, die verdächtig echt aussieht. Und plötzlich kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein ziemlich großes Problem werden. Cybersicherheit klingt oft nach Firewalls, Fachbegriffen und Dingen, um die sich „die IT“ kümmert. Tatsächlich beginnt sie viel früher – bei uns selbst, bei unseren Gewohnheiten und bei der Frage, ob wir eigentlich wissen, was sicher ist und was nur so aussieht. Genau hier setzt die Veranstaltung des Digital Learning Campus Neumünster an: „Sicher im (digitalen) Alltag – Grundlagen der Cybersicherheit“ Prof. Dr. Klaas Ole Kürtz von der HAW Kiel nimmt verbreitete Cyber-Mythen unter die Lupe und zeigt, wo die wirklichen Stolperfallen liegen – und vor allem, was sich ohne IT-Studium und ohne großen Aufwand dagegen tun lässt. Ist Apple wirklich sicherer? Reicht ein Backup? Woran erkenne ich eine gefälschte E-Mail? Und was verändert Künstliche Intelligenz gerade
31.08.2026
Schleswig-Holstein | Dänemark

Zwei starke Digitalregionen rücken enger zusammen

Flensburg. Schleswig-Holstein und Dänemark wollen ihre Zusammenarbeit in digitalen Zukunftsthemen weiter ausbauen. Die Staatskanzlei und die Dänische Botschaft hatten in dieser Woche zum deutsch-dänischen "GovTech Dialogue" nach Flensburg eingeladen. Dort kamen deutsche und dänische Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft, Technologie und Innovationsökosystemen zusammen, um konkrete Ansätze für eine engere Zusammenarbeit in der öffentlichen Digitalisierung zu diskutieren. Die Veranstaltung knüpft an bestehende Gespräche und gegenseitige Besuche zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark an und richtet den Blick nach vorn: Zwei starke Partner in Europa bringen komplementäre Erfahrungen ein. Dänemark gilt als Maßstab für eine fortschrittliche, nutzerzentrierte digitale Verwaltung, während Schleswig-Holstein große Erfahrungen bei den Themen digitale Souveränität, Open Source und offene Standards besitzt. "Dänemark und Schleswig-Holstein verbinde
13.08.2026
Auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet

Spatenstich für neuen Autohof an der A7 bei Neumünster

15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026