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Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH

Demokratie in Zeiten von Desinformation und Künstlicher Intelligenz

Neumünster. Ob in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder auf Nachrichtenportalen – Informationen sind heute jederzeit verfügbar. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, zwischen verlässlichen Informationen und gezielt verbreiteten Falschmeldungen zu unterscheiden. Spätestens seit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Erstellung täuschend echter Bilder, Videos und Stimmen rückt die Frage in den Mittelpunkt: Wie können wir Desinformation erkennen und unsere Demokratie stärken? Mit dem kostenfreien Workshop „Demokratie in Zeiten von Desinformation und Künstlicher Intelligenz“ lädt der Digital Learning Campus (DLC) Neumünster dazu ein, sich intensiv mit diesen aktuellen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Die Veranstaltung richtet sich an Bürger*innen, Schüler*innen, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, sowie alle Interessierten, die ihre Medienkompetenz stärken und die Auswirkungen digitaler Entwicklungen auf unsere Gesellschaft besser ver
07.08.2026
WEP

KI Verordnung der EU: Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Kreis Pinneberg. Die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme macht es zunehmend schwierig, KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte von menschengemachten und authentischen Inhalten zu unterscheiden. Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem Künstliche Intelligenz weit verbreitet eingesetzt werden kann, führt Artikel 50 des KI-Gesetzes der EU Transparenzregeln ein. Sie sollen EU-Bürgern helfen zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzregeln gelten ab dem 2. August 2026 und legen die Transparenzpflichten für Anbieter und Anbieter bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme sowie Deepfakes, fest.   Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen  Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur informiert zum Thema und unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in
30.07.2026
WEP

So gelingt die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt!

Kreis Pinneberg. Viele Gründungsinteressierte und Selbstständige stehen vor Problemen, wenn es um die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt bei der Existenzgründung geht. Eine effiziente, frist- und termingerechte Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. In einer kompakten, kostenlosen und digitalen Informationsveranstaltung erhalten Gründer wichtige Hinweise und Informationen zu den Themen: Steuerliche Ersterfassung, Anmeldung im Elster-Portal, Termine und Fristen sowie abschließend das kleine 1x1 für Soloselbstständige. Datum: 08.10.2026 Uhrzeit: 10:00 - 11:30 Uhr Alle Gründungsinteressierten und Jungunternehmer*innen aus dem Kreis Pinneberg können teilnehmen. Zur Teilnahme werden benötigt: PC oder Notebook mit stabilem Internetzugang, Kamera und Mikrofon. Diese sollten während der Veranstaltung eingeschaltet bleiben. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gerne a&#x
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso

Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang. In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die E
15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026