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IHK Schleswig-Holstein

Azubiwerk: Wirtschaft fordert wirksame Mobilitäts- und Wohnraumlösungen statt teurer Bürokratie

KIEL. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Schleswig-Holstein sprechen sich gegen die geplante Errichtung eines Azubiwerks in der gegenwärtig diskutierten Form aus. Der vorliegende Referentenentwurf zur Schaffung einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts gehe an der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen im Flächenland vorbei und binde knappe Haushaltsmittel in kostspieligen Verwaltungsstrukturen. Zu diesem Urteil gelangen die Spitzen beider Organisationen anlässlich der Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse, an denen sich knapp 4.000 Auszubildende (rund 2.842 aus IHK-Berufen und 1.085 aus dem Handwerk) beteiligt haben.  Die Kammern bekennen sich ausdrücklich zu mehr Unterstützung für den beruflichen Nachwuchs. Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung entstehe jedoch nicht dadurch, dass Strukturen von Hochschulen oder Stadtstaaten blind kopiert werden. Stattdessen fordern IHK und HWK, die veranschlagten Landesmittel
31.08.2026
Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH

Grundlagen der Cybersicherheit - Sicher im (digitalen) Alltag

Neumünster. Ein Klick zu viel. Ein Passwort zu wenig. Eine E-Mail, die verdächtig echt aussieht. Und plötzlich kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein ziemlich großes Problem werden. Cybersicherheit klingt oft nach Firewalls, Fachbegriffen und Dingen, um die sich „die IT“ kümmert. Tatsächlich beginnt sie viel früher – bei uns selbst, bei unseren Gewohnheiten und bei der Frage, ob wir eigentlich wissen, was sicher ist und was nur so aussieht. Genau hier setzt die Veranstaltung des Digital Learning Campus Neumünster an: „Sicher im (digitalen) Alltag – Grundlagen der Cybersicherheit“ Prof. Dr. Klaas Ole Kürtz von der HAW Kiel nimmt verbreitete Cyber-Mythen unter die Lupe und zeigt, wo die wirklichen Stolperfallen liegen – und vor allem, was sich ohne IT-Studium und ohne großen Aufwand dagegen tun lässt. Ist Apple wirklich sicherer? Reicht ein Backup? Woran erkenne ich eine gefälschte E-Mail? Und was verändert Künstliche Intelligenz gerade
31.08.2026
WEP

Existenzgründung - Der Start in die Selbstständigkeit

Tornesch. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, findet am 15. September 2026 Orientierung: Die WEP Wirtschaftsförderung lädt von 9:00 bis 12:30 Uhr zur Veranstaltung „Basiswissen Existenzgründung" in die Lise-Meitner-Allee 18 in Tornesch ein. Im Mittelpunkt stehen die formalen Anforderungen einer Gründung, die Wahl zwischen Haupt- und Nebenerwerb sowie zwischen Gewerbe und freiem Beruf. Auch die steuerliche Ersterfassung beim Finanzamt, soziale Absicherungen und mögliche Fördermittel und Existenzgründerkredite werden thematisiert. Gründungsexperte Josef Juncker steht während der Veranstaltung für individuelle Fragen zur Verfügung und bietet Raum für den Austausch mit anderen Gründungsinteressierten. Diese Inhalte erwarten Sie: Formale Anforderungen einer Existenzgründung - Die wesentlichen Schritte für Ihre Gründung Gründung im Haupt- oder Nebenerwerb - Welche Gründungsform passt zu Ihnen? Gewerbe oder freier Beruf
12.08.2026
Hamburg

Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser

Der Senat hat heute die Weichen für die weitere Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf gestellt. Mit einer Drucksache wird die Bürgerschaft u. a. um Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke im Wege einer Konzeptvergabe im Rahmen der neuen Bodenpolitik ersucht. Beide Liegenschaften hatte die Stadt zuvor erworben, um gemeinwohlschädliche Bodenspekulation und langjährigen Stillstand zu vermeiden. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb der Schlüsselgrundstücke in Harburg und Bergedorf durch unseren Landesbetrieb LIG haben wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung beider Innenstädte gesetzt. In Harburg konnte eine konkrete Spekulationsgefahr gebannt werden. In Bergedorf ist es gelungen, die Flächen inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung zu erwerben. Nun können wir aus dem Fahrersitz die Zukunft dieser Grundstücke gestalten, nicht aus der Zuschauerperspektive – dafür
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso

Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang. In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die E
15.07.2026