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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz

Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Stadt Neumünster

Rahmenplan Innenstadt – Auftakt zur Bürgerbeteiligung

Neumünster. Wie soll die Neumünsteraner Innenstadt in Zukunft aussehen? Welche Ideen und Wünsche haben die Menschen vor Ort? Mit diesen Fragen beschäftigt sich derzeit die Erarbeitung des Rahmenplans Innenstadt. Die Stadt Neumünster lädt deshalb alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich am Freitag, 19. Juni, an einem öffentlichen Werkstattgespräch im Tagungssaal des Kiek In zu beteiligen. Der Rahmenplan Innenstadt soll gemeinsam von Verwaltung, Politik, lokalen Akteuren und den Menschen vor Ort entwickelt werden. Ziel ist es, konkrete Perspektiven und Maßnahmen für eine lebendige, nachhaltige und lebenswerte Innenstadt zu erarbeiten. Grundlage dafür sind Analysen, Beteiligungsformate und kreative Zukunftsideen. Die Anregungen und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Innenstadt ist das Herz unserer Stadt. Deshalb möchten wir möglichst viele Menschen einladen, ihre Ideen, Hinweise und Vorstellungen einzubringen“,
16.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt

08.06.2026
Hamburg-Bergedorf

Weg frei für neue Impulse in der Innenstadtentwicklung

Hamburg. Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat zwei bedeutende Grundstücke eines ehemaligen Warenhauses im Herzen von Hamburg-Bergedorf erworben. Ein entsprechender Vertrag wurde am 28. Mai 2026 notariell geschlossen. Es handelt sich um die Flächen „Sachsentor 33-39“ und „Bergedorfer Markt 5-7“ mit einer Gesamtfläche von rund 4.200 m². Die Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe zueinander und bilden einen zentralen Baustein für die zukünftige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb dieser Schlüsselgrundstücke durch unseren Landesbetrieb LIG setzen wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt. Nach intensiven Verhandlungen und sorgfältiger Prüfung ist es gelungen, die Flächen für die Stadt zu sichern – und zwar inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung. Damit schaffen wi
02.06.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH

Forschung, Innovation und große Technik auf der NordBau 2026

02.06.2026