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IHK Schleswig-Holstein
Verrentungswelle rollt an: IHK-Fachkräftemonitor berechnet Auswirkungen
Kiel. Die schwache Konjunktur entlastet den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein derzeit nur scheinbar. Trotz der aktuell gedämpften Arbeitskräftenachfrage verschärft sich der demografisch bedingte Fachkräftemangel weiter und wird die Wirtschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen. Die Zahl der offenen Stellen im Land wird nach Berechnungen des IHK-Fachkräftemonitors von aktuell rund 43.000 auf über 100.000 im Jahr 2035 steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Das Sommer-Update des Monitors, das aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt, verdeutlicht: Der Personalmangel bleibt eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
Die Situation wird sich auch dadurch verschärfen, dass bis 2035 im nördlichsten Bundesland rund 335.000 Menschen in Rente gehen werden. „Die Verrentungswelle kommt jetzt richtig ins Rollen. Schleswig-Holstein braucht langfristige Fachkräftestrategien. Unternehmen sollten das akt
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Lieferantenbetrug: Wenn Rechnungen zur Falle für Unternehmen werden
25.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz
Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen.
Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Stadt Neumünster
Rahmenplan Innenstadt – Auftakt zur Bürgerbeteiligung
Neumünster. Wie soll die Neumünsteraner Innenstadt in Zukunft aussehen? Welche Ideen und Wünsche haben die Menschen vor Ort? Mit diesen Fragen beschäftigt sich derzeit die Erarbeitung des Rahmenplans Innenstadt. Die Stadt Neumünster lädt deshalb alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich am Freitag, 19. Juni, an einem öffentlichen Werkstattgespräch im Tagungssaal des Kiek In zu beteiligen.
Der Rahmenplan Innenstadt soll gemeinsam von Verwaltung, Politik, lokalen Akteuren und den Menschen vor Ort entwickelt werden. Ziel ist es, konkrete Perspektiven und Maßnahmen für eine lebendige, nachhaltige und lebenswerte Innenstadt zu erarbeiten. Grundlage dafür sind Analysen, Beteiligungsformate und kreative Zukunftsideen. Die Anregungen und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die Innenstadt ist das Herz unserer Stadt. Deshalb möchten wir möglichst viele Menschen einladen, ihre Ideen, Hinweise und Vorstellungen einzubringen“,
16.06.2026