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Das müssen Unternehmer jetzt über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen
Artikel
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz
Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen.
Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Neumünster
SWN überträgt Telekommunikationsbereich auf NordConnect GmbH
Neumünster.SWN überträgt den Telekommunikationsbereich zum 1. Juni 2026 auf die NordConnect GmbH. Für Kundinnen und Kunden der Marke GIGA5 bleiben Leistungen, Preise und Vertragslaufzeiten unverändert. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden in den nächsten Tagen zusätzlich per Anschreiben ausführlich informiert.
Der Telekommunikationsmarkt verändert sich stetig: Der Bedarf an leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen wächst, Kundinnen und Kunden erwarten stabile Netze, attraktive Bandbreiten und einen verlässlichen Service. Um diesen Anforderungen auch künftig bestmöglich gerecht zu werden, geht SWN nun den nächsten Schritt: Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 wird der Telekommunikationsbereich von SWN im Rahmen einer Ausgliederung auf die eigene Tochtergesellschaft NordConnect GmbH übertragen. Ab diesem Zeitpunkt ist die NordConnect GmbH Vertragspartnerin für die bestehenden GIGA5-Verträge.
Für Kundinnen und Kunden ändert sich durch die Übertragung grundsät
22.05.2026
HFC Ihre IT-Abteilung. GmbH & Co. KG
HFC Ihre-IT-Abteilung
Digitale Infrastruktur muss funktionieren, sicher sein und Ihren Arbeitsalltag entlasten. Genau hierbei unterstützen wir branchenübergreifend Arztpraxen, Behörden, Bildungseinrichtungen und Unternehmen vollumfänglich aus einer Hand seit mehr als drei Jahrzehnten. Als IT-Systemhaus für Netzwerktechnik, Telekommunikation, Datenschutz und IT-Sicherheit sorgen wir für stabile Systeme, frühzeitige Risikoerkennung und reibungslose Abläufe, damit Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren können. Mit unseren Serviceverträgen erhalten Sie transparente IT-Kosten, verbindliche Reaktionszeiten sowie Dienstleistungen und Produkte, die speziell auf Sie abgestimmt sind. Qualität und Verlässlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt, unterstützt durch Technologien und Partner, die höchsten Standards gerecht werden. Wir betreuen Sie ganzheitlich, entwickeln passgenaue Konzepte und behalten Ihre Systeme dauerhaft im Blick. Sie gewinnen eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur, die Wachstum erm
16.02.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?
Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht.
Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt.
1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift).
Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
Digitalisierung
Digitalisierungspreis 2025 - vJourney GmbH aus Wasbek ausgezeichnet
KIEL. Mit KI und Sensorik den Bestand von Zuckerrüben in Echtzeit analysieren, mit einem Open-Source-Chatbot den Arbeitsalltag erleichtern, mit Virtual Reality Menschen auch in Pflegeeinrichtungen ein echtes Urlaubserlebnis ermöglichen – drei von zahlreichen, preiswürdigen Projekten aus Schleswig-Holstein, die eines gemeinsam haben: digitalen Innovationsgeist.
Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat heute, am 5. November, im Wissenschaftszentrum Kiel drei Unternehmen und ihre besonders herausragenden Projekte aus Schleswig-Holstein mit dem Digitalisierungspreis 2025 ausgezeichnet. Der Preis wurde bereits zum achten Mal vergeben und ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Der 1. Platz ist mit 25.000 Euro dotiert und ging an das Projekt KOSMO von der Firma Splitbot aus Lübeck, der 2. Platz (15.000 Euro) an das Owl Eye Analysesystem von Sachtleben Technology aus Mucheln (Kreis Plön) und der 3. Platz (10.000 Euro) an vJourney aus Wasbek.
"Gerade in Zeiten des Wandels u
06.11.2025