Videos
Artikel
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Typische Fehler in Gewerbemietverträgen, die Unternehmer jedes Jahr viel Geld kosten
19.03.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?
Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden?
Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann.
Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt?
Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Tourismus in Hamburg auf gutem Kurs
Hamburg.16,5 Millionen Übernachtungen konnte Hamburg verzeichnen – das ist ein Zuwachs von 2,1 Prozent (+335.690) im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich mit anderen deutschen Städten zeigt Hamburg eine hohe Wachstumsdynamik und die höchste Auslastung der Hotels. Für 2026 sorgen große Jubiläen, neue Reiseanlässe und viel Kultur für Zuversicht.
Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Hamburg kann für das Tourismusjahr 2025 eine positive Bilanz ziehen. Die Tourismusbranche setzt damit ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort, für sichere Arbeitsplätze und für die Attraktivität unserer Stadt. Entscheidend ist: Diese Entwicklung ist das Ergebnis eines funktionierenden Zusammenspiels aus kluger Stadtentwicklung, leistungsfähiger Infrastruktur, starken Unternehmen und einer Tourismusbranche, die in Hamburg partnerschaftlich an einem Strang zieht.“
Michael Otremba, Geschäftsführer der Hamburg Tourismus GmbH: „Die Übernachtungszahlen stehen
26.02.2026
IHK Kiel
Tourismusbilanz: Gastgewerbe erholt sich – Reisewirtschaft kämpft mit Gegenwind
Kiel. Das Gastgewerbe in Norddeutschland blickt positiv auf die vergangene Saison zurück. Der Konjunkturklimaindex stieg im Vergleich zum Herbst 2024 deutlich um 16 Punkte auf 99. In der Reisewirtschaft hat sich die Stimmung gegenüber dem Vorjahr hingegen verschlechtert. Der Index fiel um sechs Punkte auf 102. Diese Ergebnisse stammen aus der Tourismuskonjunkturumfrage der norddeutschen IHKs, an der sich mehr als 500 Betriebe aus Tourismus- und Reisewirtschaft beteiligt haben. Der Konjunkturklimaindex bildet die aktuelle Lage und die Zukunftserwartungen der Branche in einem Wert zwischen 0 und 200 Punkten ab.
Im Gastgewerbe bewerten 39 Prozent der Betriebe ihre aktuelle Lage als gut, 18 Prozent als schlecht. Für die kommenden Monate erwarten jedoch nur 13 Prozent eine Verbesserung, während 33 Prozent mit einer Verschlechterung rechnen. Als größte Risiken nennen die Betriebe erneut die Energie-, Lebensmittel- und Rohstoffpreise (74 Prozent), gefolgt von den Arbeitskosten (7
06.01.2026
Konjunkturumfrage Herbst 2025
Schiffbau und Schifffahrt legen zu – Hafenwirtschaft unter Druck
Die Stimmung in der maritimen Wirtschaft Norddeutschlands ist im Herbst 2025 uneinheitlich. Während Schiffbau und Schifffahrt spürbar zulegen, trübt sich die Lage in der Hafenwirtschaft leicht ein. Das zeigt die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK Nord, dem Zusammenschluss von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern. Sorge bereiten den Unternehmen vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Energie- und Rohstoffpreise, die Entwicklungen der Arbeitskosten sowie die Auslandsnachfrage.
Hafenwirtschaft unter Druck
Der Geschäftsklimaindex der Hafenwirtschaft sinkt um 0,5 Punkte auf 97,1. Rund ein Fünftel der Unternehmen erwartet eine Verschlechterung der Geschäftslage. Knapp drei Viertel der Betriebe sehen Risiken bei der Entwicklung der Arbeitskosten. Knapp 57 Prozent der Unternehmen klagt über den Fachkräftemangel und mehr als 78 Prozent über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Auslandsnachfrage sehen über 70 Prozent der Betriebe als wirtsch
16.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?
Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht.
Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt.
1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift).
Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Achtung bei Mietwäsche-Verträgen: Warum Geschäftsführer genau hinschauen sollten
Bad Segeberg. Für viele kleine und mittlere Unternehmen wirkt die Zusammenarbeit mit einem Mietwäsche-Anbieter zunächst wie eine unkomplizierte Lösung: regelmäßige Lieferung sauberer Wäsche, planbare Kosten, kein Aufwand für Anschaffung oder Instandhaltung. Doch was auf den ersten Blick so praktisch erscheint, enthält häufig – wie viele Geschäftsführer erst bei Vertragsende feststellen – versteckte Fallstricke.
Ein besonders problematischer Bereich betrifft ungeschriebene Kaufzwänge am Ende der Vertragslaufzeit, die in den AGB mancher Anbieter regelrecht „versteckt“ werden.
Das Problem: Kaufzwang für gebrauchte Wäsche durch intransparente AGB-Klauseln
Viele Anbieter formulieren ihre Vertragsbedingungen so, dass der Kunde nach Ablauf des Vertrages verpflichtet ist, die im Umlauf befindliche Wäsche zu einem sogenannten „Restwert“ zu erwerben. Wie dieser Restwert genau berechnet wird oder welchen realen Zustand die Wäsche tatsächlich hat,
20.11.2025