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Handelskammer Hamburg

Mehr Gründerinnen, mehr Nebenerwerbsgründungen, weniger Gewerbeaufgaben

Das Gründungsgeschehen in Hamburg ist auch 2025 auf einem hohen Niveau geblieben. Insgesamt haben 20.890 Personen ein Gewerbe angemeldet. Das sind zwar 2,8 Prozent weniger als im Vorjahr, im langfristigen Vergleich bestätigt sich jedoch die anhaltend hohe Gründungsdynamik. Mit 6.897 mehr Gewerbeanmeldungen als -abmeldungen verzeichnet die Hansestadt erneut einen positiven Gründungssaldo. Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den Gründerinnen. Ihr Anteil an allen Gewerbeanmeldungen stieg von 29,1 Prozent im Jahr 2024 auf 30,6 Prozent im Jahr 2025 und überschritt damit erstmals die Marke von 30 Prozent. Insgesamt gründeten 6.387 Frauen ein Unternehmen – so viele wie nie zuvor. Auch die Gründungen im Nebenerwerb erreichten einen neuen Höchststand. 8.336 Hamburgerinnen und Hamburger wagten 2025 den Schritt in die Selbstständigkeit neben einer bestehenden Erwerbstätigkeit. Das sind 549 Gründungen beziehungsweise 7,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Mittlerweile er
23.07.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Immer mehr Hamburger Betriebe und Unternehmen fahren elektrisch

Hamburg. Immer mehr Hamburger Betriebe und Unternehmen fahren elektrisch. Im Programm „UmweltFlotte“ der UmweltPartnerschaft Hamburg sind mittlerweile mehr als 2.400 komplett emissionsfreie Fahrzeuge gemeldet. An dem Netzwerk von Stadt und Wirtschaft können seit 2023 Unternehmen mit Sitz oder Standort in Hamburg teilnehmen, wenn ihr Flottenanteil an lokal emissionsfreien Fahrzeugen 45 Prozent bei Lieferverkehren bzw. 25 Prozent bei allen anderen Wirtschaftsverkehren beträgt. Mit dem Siegel der UmweltFlotte können sie ihr Engagement für Klimaschutz und Verbesserung der Luftqualität zeigen. Katharina Fegebank, Senatorin der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Ich begrüße das Engagement der Unternehmen sehr, auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen. Ich freue mich über jedes weitere Unternehmen, das mithilft, den Wirtschaftsverkehr in der Stadt klimaneutral zu machen. Wir unterstützen dieses Engagement für eine grüne Zukunft gerne mit der
23.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026