Artikel
Auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet
Spatenstich für neuen Autohof an der A7 bei Neumünster
15.07.2026
Norderstedt
After Work Sky Bar im Airport Plaza Hamburg: Donnerstags entspannt in den Feierabend starten
14.07.2026
Kostenfreie und unabhängige Beratung der Hamburger Energielotsen
Anpassen statt abwarten – von Hitzeschutz bis Starkregenvorsorge am Gebäude
08.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Hamburg
Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe
Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung.
Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
Wärmewende, Demografie, Standards: CONBAU Nord 2026 sucht praxistaugliche Antworten für den Wohnungsbau
02.07.2026
Behörde für Finanzen und Bezirke
Förderpaket mit fast 500 Millionen Euro für den Bildungsbau
Eine Woche nach seinen Haushaltsbeschlüssen hat der Hamburger Senat das erste größere Investitionspaket aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes auf den Weg gebracht: Knapp 500 Mio. Euro werden aus dem Hamburger Investitionsbooster in den erfolgreichen Bildungsbau investiert.
Mit insgesamt zwölf Projekten wird der Senat insbesondere die Bildungsinfrastruktur und die Rahmenbedingungen für die schulische und berufliche Bildung stetig und nachhaltig stärken. Gefördert werden sollen neben acht großen Schulbau-Vorhaben der Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht als Modellprojekt für modularen Hochschulbau sowie drei Pilotprojekte zur Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende. Allein für das laufende Haushalts-jahr 2026 profitieren diese Projekte mit rund 90 Millionen Euro aus dem Programm. Weitere Mittel sind für die Folgejahre bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 und 2028 veranschlagt. Insgesamt geht es um 496,4 Mio. Eu
01.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026