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03.09.2026
WEP

KI Verordnung der EU: Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Kreis Pinneberg. Die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme macht es zunehmend schwierig, KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte von menschengemachten und authentischen Inhalten zu unterscheiden. Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem Künstliche Intelligenz weit verbreitet eingesetzt werden kann, führt Artikel 50 des KI-Gesetzes der EU Transparenzregeln ein. Sie sollen EU-Bürgern helfen zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzregeln gelten ab dem 2. August 2026 und legen die Transparenzpflichten für Anbieter und Anbieter bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme sowie Deepfakes, fest.   Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen  Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur informiert zum Thema und unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
WEP

GründerGrillen #4: Innovation, Networking an der FH Wedel

Kreis Pinneberg. Am 26. Juni 2026 lädt die Startup Bridge der FH Wedel ab 15 Uhr zum „GründerGrillen #4" ins Audimax der Fachhochschule Wedel ein. Bei freiem Eintritt erwartet die Gäste ein Nachmittag und Abend rund um Innovation und Startups – mit leckerem Essen, kalten Getränken, Eis und einem Programm, das Gründerinnen, Unternehmerinnen, Studierende und alle Interessierten der Gründungsszene zusammenbringt. Angesprochen sind sowohl etablierte Unternehmerinnen als auch angehende Gründerinnen, Studierende, Schülerinnen, Alumni und Mentorinnen – unabhängig davon, in welcher Phase der Gründung oder Karriere sie sich befinden. Das Programm bietet verschiedene Formate: Beim Startup Roast stellen sich innovative Gründungsideen ehrlichem Feedback aus dem Publikum. Im Entrepreneurship Talk berichten Speaker_innen von ihrer Unternehmensgeschichte. Beim Demo Day zum Thema Smart Data werden kreative Ideen
24.06.2026
Kiel

Förderung vielfältiger Maßnahmen zur Stärkung des Binnenlandtourismus

Schleswig-Holstein. Nach dem erfolgreichen Start der neuen Förderrichtlinie zur Stärkung des Binnenlandtourismus geht das Land Schleswig-Holstein nun in die nächste Runde: Bereits im Mai 2025 wurde die Förderrichtlinie veröffentlicht – nun folgt der dritte Förderaufruf. Den inhaltlichen Rahmen für die Förderung bilden die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2023 sowie die „Strategie Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein (2023)“. Die Förderung erfolgt unter dem Dach des Landesprogramm Wirtschaft (LPW 2021) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, unterteilt in nicht-investive und investive Vorhaben. Wichtiger Hinweis: Die Fördersummen sowohl für investive als auch für nicht-investive Vorhaben wurden angepasst. Ein Blick in den aktuellen Förderaufruf lohnt sich daher ausdrücklich, um die geänderten Förderhöhen zu prüfen. Nicht-investive Vorhaben:
16.06.2026

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