Unternehmen
Norderstedt
Rechtsanwälte Lotz & Schmidt
Kein Bild oder Logo hinterlegt
Frankfurt am Main
Mieter Helfen Mietern E V
Videos
Video
Bürgermeister Stefan Bohlen
So kommen Kaltenkirchens Mieter zu ihrem Recht
Video
35. Mietenspiegel
Die Nebenkosten sind das Problem!
Video
Henstedt-Ulzburg
1 Million Steuergelder investieren ohne langfristigen Mietvertrag?
Video
Immobilienzentrum der Kaltenkirchener Bank
Ein neues Zuhause im urbanen Wohnquartier in Kaltenkirchen
Artikel
Verbraucherzentrale
Mieter-Handbuch: Ratgeber entschlüsselt Rechte und Pflichten
Norderstedt. Weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, ein Deckel für die Steigerungen bei Indexmietverträgen und klare Regeln, was Vermieter an Möblierungszuschlag verlangen dürfen. So lauten einige Eckpunkte des gerade diskutierten Reformpakets der Bundesregierung für einen besseren Mieterschutz.
Denn immer wieder sind das die Hürden, um eine bezahlbare Wohnung zu finden. Oder Anlass für Ärgernisse im laufenden Mietverhältnis. Wer sich über Rechte und Pflichten als Mieter informieren will, findet mit dem „Mieter-Handbuch“ den passenden Ratgeber. Das Buch, gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben, entschlüsselt das oftmals komplizierte Mietrecht. Anhand von Beispielen und Urteilen wird gezeigt, wie Gerichte entschieden haben und was bei Streitigkeiten zu beachten ist.
Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Wie lange im Voraus muss der Vermiete
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten
Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung.
1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Räumungsklage gegen den Mieter – was Vermieter beachten sollten
Ein Mietverhältnis kann sich verändern. Was am Anfang unkompliziert war, entwickelt sich manchmal zu einer echten Belastung. Spätestens dann, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, stehen viele Vermieter vor der Frage, wie es weitergehen soll.
In solchen Situationen fällt häufig ein Begriff: Räumungsklage. Doch der Weg dorthin ist rechtlich anspruchsvoll – und voller Stolperfallen.
Wann eine Räumungsklage überhaupt möglich ist
Eine Räumungsklage setzt immer voraus, dass das Mietverhältnis rechtlich wirksam beendet wurde. Ohne eine ordnungsgemäße Kündigung gibt es keine Grundlage für ein gerichtliches Vorgehen. Genau hier liegt eines der größten Risiken für Vermieter.
Ob wegen ausbleibender Mietzahlungen, schwerer Vertragsverstöße oder Eigenbedarfs – jede Kündigung unterliegt strengen formalen Anforderungen. Schon kleine Fehler bei der Begründung oder bei Fristen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Folge is
12.02.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung.
Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt.
Was gilt als Modernisierung – und was nicht?
Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt.
Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die
den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug),
Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder
die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit).
Nicht dazu z
09.10.2025
Aktuelle Urteile, klare Tipps, starke Checklisten
Gewerberaummiete & Mieterhöhung: Indexmiete unter der Lupe
Bad Segeberg. Indexmieten sind in der Gewerberaummiete beliebt, weil sie Mieten „automatisch“ an den Verbraucherpreisindex koppeln – für viele Vermieter klingt das nach planbarer Mieterhöhung, für viele Mieter nach fairer Lastenteilung. In der Praxis entscheidet aber der genaue Wortlaut der Klausel, die häufig übersehen wird und die am Ende teuer werden kann. Die jüngsten Entscheidungen zeigen: Was nicht transparent, ausgewogen und sauber konstruiert ist, fällt.
Was die Gerichte aktuell sagen – kurz & knackig
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2025 – I-10 U 146/24
Wertsicherungs-/Preisanpassungsklausel in einem Gewerbemietvertrag unwirksam: Das Gericht wendet AGB-Kontrolle an (neben dem PrKG) und betont Transparenz- und Fairnessanforderungen; überhöhte Zahlungen sind zu erstatten. Für die Vertragsgestaltung ist das ein Weckruf, der Klarheit, Symmetrie und ein nachvollziehbares Rechenmodell verlangt.
LG Wuppertal, Urteil vom 24
23.09.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Haustierhaltung in Mietwohnungen: Was Mieter und Vermieter in Bad Segeberg wissen sollten
Bad Segeberg (em) In Deutschland leben rund 10,5 Millionen Hunde und etwa 15,7 Millionen Katzen in Haushalten. Zudem wohnen etwa 57 % der Deutschen zur Miete. Kein Wunder also, dass die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen immer wieder für Zoff und Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern sorgt. Darf ein Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen verbieten? Welche Rechte haben Mieter, wenn es um Haustiere geht? Als erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in Bad Segeberg erkläre ich, was in Bezug auf die Tierhaltung in Mietwohnungen rechtlich erlaubt ist und worauf beide Seiten achten sollten.
Rechtliche Grundlagen zur Haustierhaltung in Mietwohnungen
Das Mietrecht in Deutschland regelt zwar schon viele Details des Mietrechts, aber ausgerechnet für die Haustierhaltung gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung. Die wichtigsten Vorgaben ergeben sich deshalb aus dem jeweiligen Mietvertrag, dem allgemeinen Mietrecht sowie aus Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH
06.02.2025
Bürgerenergie Nord
Bürgerenergiegenossenschaft übernimmt Mieterstromprojekt der Stadtwerke Neumünster
Neumünster, 10. Juli 2023: Zum 1 Juli hat die Energiegenossenschaft BürgerEnergie Nord eG eine Mieterstromanlage auf einem Mehrfamilienhaus in Neumünster übernommen, die seit 2019 von den Stadtwerken Neumünster betrieben wurde. Damit versorgt die 20 kWp-Anlage endlich wieder die 15 Mieter*innen der Baugenossenschaft Holstein eG mit günstigem Solarstrom. Die Stadtwerke Neumünster hatten nach Einstellung des Geschäftsbereich im vergangenen Jahr das Mieterstromangebot gekündigt.
Die BürgerEnergie Nord eG (BEN) ist ein genossenschaftlicher Stromanbieter und versorgt MieterInnen in Neubauten und Bestandsimmobilien, kommunale Einrichtungen, sowie Gewerbetreibende mit Strom aus Erneuerbaren Energien. Die BEN plant, realisiert und betreibt Mieterstrom-Projekte, sowie Erneuerbare Erzeugungsanlagen ganz in Norddeutschland. „Wir freuen uns, dass wir eine Lösung für unsere Mieterinnen und Mieter gefunden haben, die nicht nur einen Weiterbetrieb der Solaranlage sicherstellt,
10.07.2023
VHS Quickborn
Solarstrom - So können auch Mieter profitieren
Quickborn (em) Sehen wir Solarpanels, dann stehen diese meist auf den Dächern von Einfamilien- und Reihenhäusern oder auf einer großen grünen Wiese. Selten bis gar nicht finden wir sie auf Mehrparteienhäusern. Wann hat der Mieter schon mal das Recht, sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu setzen? Geht also nicht! Oder geht das doch?
Die VHS Quickborn möchte gemeinsam mit dem Referenten der Verbraucherzentrale, Steffen Schmidt, M.Eng., Wirtschaftingenieur, am Donnerstag, 14. Mai von 18 bis circa 20 Uhr alle interessierten Mieterinnen und Mieter über das Modell des Mieterstroms aufklären und Tipps geben, wie sie auf diese Weise als Bewohnerin und Bewohner eines Mehrparteienhauses regionalen und regenerativen Strom beziehen können. Der Vortrag erläutert die technische Umsetzung, verdeutlicht die wirtschaftlichen sowie ökologischen Vorteile und zeigt auf, wie auch Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Mehrfamilienhaus von Solarstrom profitieren können!
05.05.2020