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Agentur für Arbeit

Frühjahrsbelebung gedämpft - Noch viele Ausbildungsplätze zu besetzen

Der Arbeitsmarkt im Kreis Pinneberg zeigte im April die typischen saisonalen Effekte des Frühjahrs: Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Vergleich zum Vormonat leicht zurückgegangen. Allerdings fiel diese Frühjahrsbelebung moderater als in Vorjahren aus.   „Der Arbeitsmarkt entwickelt sich saisonal positiv, aber es fehlt der übliche Schwung. Ein Grund liegt in den Osterferien, die in diesem Jahr in die erste Aprilhälfte fielen und viele Einstellungsprozesse verzögert haben. Hinzu kommen die weiterhin schwache konjunkturelle Entwicklung sowie anhaltende geopolitische Unsicherheiten, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitsuchende spürbar beeinflussen. Betriebe agieren bei Neueinstellungen vorsichtig, Entscheidungen werden häufiger zurückgestellt. Umso wichtiger ist es, dass wir den Arbeitsmarkt aktiv unterstützen, Perspektiven schaffen und Unternehmen wie Arbeitsuchende eng begleiten“, erklärt Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn.
30.04.2026
Agentur für Arbeit

Frühjahrsbelebung bleibt gedämpft

Kreis Segeberg. Der Arbeitsmarkt im Kreis Segeberg zeigte im April die typischen saisonalen Effekte des Frühjahrs: Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Vergleich zum Vormonat leicht zurückgegangen. Allerdings fiel diese Frühjahrsbelebung moderater als in Vorjahren aus.   „Der Arbeitsmarkt entwickelt sich saisonal positiv, aber es fehlt der übliche Schwung. Ein Grund liegt in den Osterferien, die in diesem Jahr in die erste Aprilhälfte fielen und viele Einstellungsprozesse verzögert haben. Hinzu kommen die weiterhin schwache konjunkturelle Entwicklung sowie anhaltende geopolitische Unsicherheiten, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitsuchende spürbar beeinflussen. Betriebe agieren bei Neueinstellungen vorsichtig, Entscheidungen werden häufiger zurückgestellt. Umso wichtiger ist es, dass wir den Arbeitsmarkt aktiv unterstützen, Perspektiven schaffen und Unternehmen wie Arbeitsuchende eng begleiten“, erklärt Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Ar
30.04.2026
Handelskammer Hamburg

(Fast) jeder kann gründen: Unternehmertum ist keine Typfrage

Hamburg. In Hamburg und Deutschland gibt es mehr ungenutztes unternehmerisches Potenzial, als man denkt. Eine gemeinsame Befragung der Handelskammer Hamburg und der Bertelsmann Stiftung zeigt: Die Unterschiede zwischen Angestellten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern sind deutlich geringer als oft behauptet. Unternehmertum ist keine Typfrage – sondern eine Frage der Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bleibt die Gründungsdynamik in Deutschland seit Jahren hinter ihren Möglichkeiten zurück. Besonders bei jungen Menschen zeigt sich eine Lücke: Nur rund drei Prozent sind selbstständig – deutlich weniger als im EU-Durchschnitt von über fünf Prozent. Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg: “Das Potenzial ist da, aber wir lassen es zu oft liegen. Wenn wir weiter mit komplizierten Verfahren, hohen Hürden und zu wenig unternehmerischer Bildung arbeiten, verspielen wir Chancen für Wachstum und Innovation. Im Sinne unserer [_Standort
23.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Typische Fehler in Gewerbemietverträgen, die Unternehmer jedes Jahr viel Geld kosten

19.03.2026