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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Hilfestellung für Kommunen beim Umgang mit sogenannten Problemimmobilien

KIEL. In Schleswig-Holstein gibt es mit einem neuen Grundlagenpapier eine umfangreiche Hilfestellung für Kommunen im Umgang mit sogenannten Problemimmobilien. Im Zusammenhang mit vernachlässigten Mehrfamilienhäusern hat die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig‑Holstein (IB.SH) das Papier entwickelt. Es soll Kommunen in Schleswig‑Holstein konkrete Hilfestellungen bieten, um die entsprechenden Immobilien frühzeitig zu erkennen, negative Entwicklungen zu verhindern und betroffene Quartiere wieder zu stabilisieren. Problemimmobilien sind Gebäude, die entweder nicht richtig genutzt werden oder gravierende bauliche Mängel aufweisen. Solche Missstände können die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen und das gesamte Wohnumfeld belasten. Das Papier legt ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten dar: Früherkennung, strategische Vorbereitung, gezielte Stabilisierung und, falls nötig,
30.07.2026
Hamburg

Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe

Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung. Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Neuer Landesentwicklungsplan Windenergie tritt in Kraft

KIEL. Die Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land tritt am 13. Mai in Kraft. Nachdem der Landtag im März zugestimmt hatte, wurde die Landesverordnung heute (12. Mai) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.  "Der LEP Windenergie ist unser wichtigstes Steuerungsinstrument für die Windenergieplanung in Schleswig-Holstein", erklärt Innenministerin Magdalena Finke. "Mit dem engmaschigen Netz an Zielen und Grundsätzen der Raumordnung legen wir die Potenzialfläche fest, auf die sich zukünftige Windenergieplanungen, sowohl die unserer Regionalpläne als auch die kommunalen Planungen, konzentrieren werden." Zur Änderung des LEP Windenergie wurden drei öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Mit insgesamt rund 3.500 Stellungnahmen hat sich die Landesplanung auseinandergesetzt und den Planentwurf an vielen Stellen angepasst. "Wir sind sehr dankbar für die vielen kritischen Hinweise
13.05.2026
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11.03.2026
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04.03.2026