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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wie Sie mit einem Trust Ihr Vermögen vor der Erbschaftsteuer schützen können – Ein Leitfaden für Unternehmer
28.05.2025
Norddeutsche Tourismuskonferenz
Von Investitionen bis Personal: Zukunft im Tourismus trotz knapper Ressourcen
Neumünster (em) Investitionen ermöglichen trotz knapper Haushaltsmittel und innovative Ansätze zur Fachkräftesicherung: Diese zentralen Themen diskutierten 130 Branchenvertreter am 28. Februar 2025 auf der Norddeutschen Tourismuskonferenz in Neumünster. Sie formulierten ihre akuten Bedarfe gegenüber der Politik und stellten neue Herangehensweisen vor.
„Der Tourismus ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor in den norddeutschen Ländern – er schafft Arbeitsplätze, stärkt die Regionen und macht unsere Küsten, Städte und Landschaften lebendig. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft langfristig zu sichern, braucht es Anstrengungen aller Akteure. Ohne neue Konzepte, vor allem in der Fachkräftesicherung, droht der Branche Stillstand. Von Seiten der Politik braucht es mehr Vertrauen gegenüber der Unternehmerschaft sowie einen konsequenten Bürokratieabbau. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer empfinden die zunehmenden Detailregelungen und kleinteiligen Pflichten als vollkommen
03.03.2025
Agentur für Arbeit
Unternehmen können für Spitzenzeiten befristet Personal aus dem Ausland rekrutieren
Kreis Segeberg/Kreis Pinneberg (em) Die „kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung“ eröffnet Arbeitgebern, etwa mit Saisongeschäft, eine flexible Möglichkeit, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben und sozialversicherungspflichtig für bis zu acht Monate einzustellen. Das kann besonders in Spitzenzeiten helfen, wenn es nicht möglich ist, ausreichend inländisches Potential zu erschließen. Da das Kontingent begrenzt ist, sollten interessierte Betriebe aus den Kreisen Pinneberg und Segeberg nicht zu lange zögern.
Die neue Regelung ist mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März in Kraft getreten. Die Arbeitskräfte aus Drittstaaten (außerhalb der EU) werden von den Unternehmen selbst rekrutiert und angeworben, die BA verantwortet die Prüfung der Voraussetzungen.
Voraussetzungen an die Unternehmen sind unter anderem eine inländische Beschäftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche, die Bindung an einen Tarifvertrag und eine Vergütung zu den geltenden tariflic
15.03.2024