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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Achtung bei Mietwäsche-Verträgen: Warum Geschäftsführer genau hinschauen sollten
Bad Segeberg. Für viele kleine und mittlere Unternehmen wirkt die Zusammenarbeit mit einem Mietwäsche-Anbieter zunächst wie eine unkomplizierte Lösung: regelmäßige Lieferung sauberer Wäsche, planbare Kosten, kein Aufwand für Anschaffung oder Instandhaltung. Doch was auf den ersten Blick so praktisch erscheint, enthält häufig – wie viele Geschäftsführer erst bei Vertragsende feststellen – versteckte Fallstricke.
Ein besonders problematischer Bereich betrifft ungeschriebene Kaufzwänge am Ende der Vertragslaufzeit, die in den AGB mancher Anbieter regelrecht „versteckt“ werden.
Das Problem: Kaufzwang für gebrauchte Wäsche durch intransparente AGB-Klauseln
Viele Anbieter formulieren ihre Vertragsbedingungen so, dass der Kunde nach Ablauf des Vertrages verpflichtet ist, die im Umlauf befindliche Wäsche zu einem sogenannten „Restwert“ zu erwerben. Wie dieser Restwert genau berechnet wird oder welchen realen Zustand die Wäsche tatsächlich hat,
20.11.2025
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wie Gewerbegebiete zu Hotspots der Artenvielfalt werden
Hamburg. Auch zwischen Hallen, Parkplätzen und Bürogebäuden können wertvolle Lebensräume entstehen. Davon profitieren Klima und Natur sowie Beschäftigte, wie ein Biodiversitäts-Projekt auf dem Gelände der Firma „Die Elbtischler“ in Stellingen zeigt. Umweltsenatorin Katharina Fegebank setzte gemeinsam mit den Projektpartnern und dem Kooperationspartner der Loki Schmidt Stiftung den ersten Spatenstich und pflanzte eine Weinrebe der Sorte „Katharina“. Firmen können sich bei vielen Biodiversitäts-Projekten durch ein KfW-Förderprogramm unterstützen lassen und bekommen günstige Darlehen oder Zuschüsse – so wie auch dieses Projekt.
Die Firma Elbtischler lässt im Rahmen des Projekts insgesamt rund 220 Quadratmeter ihres Firmengeländes am Jacobsenweg 10 in Hamburg-Stellingen nach einem Konzeptvorschlag der Loki Schmidt Stiftung umgestalten und teilweise entsiegeln. Insgesamt werden rund 200 Pflanzenarten neu eingebracht – vom Weißdorn über Wildrosen bis hin
13.11.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
OLG Düsseldorf kippt Wertsicherungsklausel in Gewerbemietvertrag – was Vermieter und Mieter jetzt wissen sollten
Bad Segeberg. Indexmietklauseln sind im Gewerberaummietrecht Alltag – und doch rechtlich tückisch. Das zeigt eindrücklich das Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2025 (10 U 146/24; openJur 2025, 17672). Im Kern ging es um einen zehnjährigen Gewerbemietvertrag mit einer Wertsicherungsklausel, die an den Verbraucherpreisindex (VPI) anknüpfte. Auffällig: Als Bezugspunkt für die Berechnung diente Mai 2017, also ein Zeitpunkt lange vor Mietbeginn (01.09.2019). Zugleich sprach die Klausel davon, dass sich die Miete „automatisch“ mit dem Index ändere, „wirksam“ werde die Anpassung aber erst nach schriftlicher Aufforderung des Vermieters. Genau diese Mischung aus vorverlegtem Startwert und widersprüchlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen brachte die Klausel zu Fall.
Das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil: Die Wertsicherungsklausel unterliegt der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB – trotz Preisklauselgesetz (PrKG). § 8 PrKG, der für Verstöße ge
04.11.2025
Schleswig-Holstein
Ausgezeichnet mobil: "Frischluftdienstwagen - Mit dem Lastenfahrrad zur Kaikante bei Brunsbüttel Ports“
28.10.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Winterpflichten für Vermieter: Aktuelles BGH-Urteil zur Haftung bei Glätteunfällen
27.10.2025
Ökoprofit
Acht Unternehmen aus Hamburg und der Metropolregion für ihr Umweltengagement ausgezeichnet
Bereits zum 33. Mal hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Unternehmen aus Hamburg und der Metropolregion für ihre Teilnahme an dem Einsteigerprogramm ÖKOPROFIT ausgezeichnet. Geehrt wurden am Donnerstag, dem 16. Oktober, die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des aktuellen Durchgangs sowie Unternehmen aus dem ÖKOPROFIT Club für ihr Engagement im Umwelt- und Klimaschutz. Erstmal hat sich auch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), die das Programm gemeinsam mit der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) fördert, selbst zertifizieren lassen.
Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Bedeutung von freiwilligem Umwelt- und Klimaschutz ist heute größer denn je. Angesichts der drängenden Herausforderungen des Klimawandels ist es entscheidend, dass auch Unternehmen aktiv Verantwortung übernehmen. Dass inzwischen über 400 Unternehmen aus H
23.10.2025