B2B Wirtschaft

Artikel

Norderstedt

DUOday 2026: Norderstedt beteiligt sich am bundesweiten Aktionstag für Inklusion im Arbeitsleben

Norderstedt, 22. April 2026 – Am 28. Mai 2026 beteiligt sich die Stadt Norderstedt erstmals am bundesweiten DUOday, einem Aktionstag für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen öffnen an diesem Tag ihre Türen und ermöglichen Menschen mit Behinderungen einen direkten Einblick in den Arbeitsalltag. Beim DUOday bilden Menschen mit Behinderungen und Mitarbeitende eines Betriebes ein "DUO". Für einen Tag begleiten die Teilnehmenden ihre Tandempartnerinnen und -partner am Arbeitsplatz, lernen Aufgabenbereiche, Arbeitsabläufe sowie Kolleginnen und Kollegen kennen. Ziel des Aktionstages ist es, Begegnungen zu ermöglichen, Berührungsängste abzubauen und Chancen für mehr Inklusion in der Arbeitswelt sichtbar zu machen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Norderstedt, Katrin Schmieder, unterstützt den DUOday 2026 als Schirmherrin. Damit setzt die Stadt ein klares Zeichen für eine offene und vie
22.04.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Obermeister Lars Krückmann wiedergewählt

21.04.2026
Wirtschaftsjunioren Segeberg

„Burger mit der Bürgermeisterin“ am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr

Norderstedt. Gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Norderstedt, Katrin Schmieder, möchten die Wirtschaftsjunioren den direkten Austausch zwischen Verwaltung und junger Wirtschaft ermöglichen. Was bewegt Unternehmen vor Ort? Welche Perspektiven bringt die Verwaltung ein? Und wo kann man gemeinsam ansetzen? In lockerer Atmosphäre soll genau darüber ins Gespräch gekommen werden – offen, ehrlich und auf Augenhöhe. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt. Es stehen drei Burger-Varianten zur Auswahl: Klassischer Beef-Burger Vegetarischer Burger Veganer Burger Bei der Anmeldung ist die bevorzugte Variante anzugeben. Teilnahmegebühr: Mitglieder der Wirtschaftsjunioren: 20 € pro Person Externe Gäste: 30 € pro Person Anmeldeschluss: 20. Mai 2026   21. Mai 2026 um 18:00 Uhr Restaurant Hopfenliebe Rathausallee 60 22846 Norderstedt
09.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten

Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung. 1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Typische Fehler in Gewerbemietverträgen, die Unternehmer jedes Jahr viel Geld kosten

19.03.2026
Hafen Hamburg

Hamburg festigt Spitzenplatz bei Kreuzfahrten: Über 1,4 Mio Passagiere in 2025

Bad Segeberg. 1.416.715 Millionen Kreuzfahrtpassagiere gingen in der Saison 2025 von Hamburg aus auf Kreuzfahrt (2024 waren es 1.301.295 Millionen Passagiere). Damit baut Hamburg seine Rolle als eine der führenden Kreuzfahrtdestination in Nordeuropa weiter aus. Deutschlands passagierstärkster Kreuzfahrthafen verzeichnete 295 Schiffsanläufe (Vorjahr: 266 Anläufe) von 46 verschiedenen Kreuzfahrtschiffen, darunter drei Erstanläufe sowie weitere 43 Anläufe von Flusskreuzfahrtschiffen. Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Innovation: „Hamburg ist nicht nur eine spannende Destination für Städtereisen, sondern auch ein hervorragender Ausgangspunkt für Urlaube. Der Hamburger Hafen setzt seinen Wachstumskurs fort und festigt seine Rolle als eine der führenden Kreuzfahrtdestinationen in Nordeuropa. Neben der Fracht gehört auch die Passagierschifffahrt zu unserem Hafen, bringt Besucherinnen und Besucher in unsere Stadt und trägt zur Wertschöpfung in d
19.03.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?

Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden? Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann. Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt? Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026