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Existenzgründung - Der Start in die Selbstständigkeit

Tornesch. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, findet am 15. September 2026 Orientierung: Die WEP Wirtschaftsförderung lädt von 9:00 bis 12:30 Uhr zur Veranstaltung „Basiswissen Existenzgründung" in die Lise-Meitner-Allee 18 in Tornesch ein. Im Mittelpunkt stehen die formalen Anforderungen einer Gründung, die Wahl zwischen Haupt- und Nebenerwerb sowie zwischen Gewerbe und freiem Beruf. Auch die steuerliche Ersterfassung beim Finanzamt, soziale Absicherungen und mögliche Fördermittel und Existenzgründerkredite werden thematisiert. Gründungsexperte Josef Juncker steht während der Veranstaltung für individuelle Fragen zur Verfügung und bietet Raum für den Austausch mit anderen Gründungsinteressierten. Diese Inhalte erwarten Sie: Formale Anforderungen einer Existenzgründung - Die wesentlichen Schritte für Ihre Gründung Gründung im Haupt- oder Nebenerwerb - Welche Gründungsform passt zu Ihnen? Gewerbe oder freier Beruf
12.08.2026
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

5 Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe

KIEL. Schleswig-Holstein stärkt die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Das Integrationsamt stellt einmalig fünf Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe bereit und erweitert zugleich das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ mit jährlich 1,5 Millionen Euro bis 2027. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in reguläre Beschäftigung zu ermöglichen und Unternehmen bei inklusiver Ausbildung und Beschäftigung gezielt zu unterstützen.   „Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt arbeiten und ihre Fähigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen können. Deshalb investieren wir gezielt in Ausbildung, Beschäftigung und moderne Inklusionsbetriebe. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein Gewinn für uns alle: Unternehmen gewinnen engagierte Fachkräfte und unsere Gesellschaft an mehr Chancengerechtigkeit“, sagte Sozialministerin Aminata Touré heute bei einem Besuch der Zimmerei
23.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso

Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang. In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die E
15.07.2026