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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso

Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang. In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die E
15.07.2026
Kostenfreie und unabhängige Beratung der Hamburger Energielotsen

Anpassen statt abwarten – von Hitzeschutz bis Starkregenvorsorge am Gebäude

08.07.2026
Hamburg

Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe

Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung. Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026
Stadt Norderstedt

Über 50 Teilnehmende starten beim ersten DUOday in Norderstedt

Norderstedt. Am 28. Mai 2026 findet erstmals der DUOday in Norderstedt statt. Damit beteiligt sich die Stadt erstmals am bundesweiten Aktionstag für Inklusion im Arbeitsleben und setzt gemeinsam mit Unternehmen, Vereinen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen ein starkes Zeichen für gelebte Teilhabe. Unter dem Motto „Norderstedter Firmen gestalten Inklusion“ öffnen zahlreiche Betriebe und Institutionen ihre Türen für Menschen mit Behinderungen und ermöglichen direkte Einblicke in den Arbeitsalltag. Für einen Tag entstehen sogenannte „DUOs“: Mitarbeitende und Teilnehmende verbringen gemeinsam Zeit im Betrieb, lernen Aufgabenbereiche kennen, sammeln praktische Erfahrungen und kommen miteinander ins Gespräch. Ziel des DUOday ist es, Begegnungen auf Augenhöhe zu schaffen, Berührungsängste abzubauen und neue Perspektiven für eine inklusive Arbeitswelt zu eröffnen. Gleichzeitig erhalten Unternehmen, Vereine und Einrichtungen die Möglichkeit, P
27.05.2026