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Flächenbilanz

Hamburg baut seinen Flächenbestand weiter aus

Hamburg. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht. Finanzsenator und LIG-Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Andreas Dressel: „Mit der positiven Flächenbilanz, die der LIG für das vergangene Jahr vorlegen kann, unterstreicht Hamburg erneut, wie engagiert und vorausschauend die Stadt ihre Flächenpolitik gestaltet – im Sinne einer lebenswerten und zukunftsfähigen Metropole. Wir treiben mit unserer Bodenpolitik aktive wichtige Projekte an: Von Azubiwohnen bis hin zur Entwicklung von Persp
13.08.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Hilfestellung für Kommunen beim Umgang mit sogenannten Problemimmobilien

KIEL. In Schleswig-Holstein gibt es mit einem neuen Grundlagenpapier eine umfangreiche Hilfestellung für Kommunen im Umgang mit sogenannten Problemimmobilien. Im Zusammenhang mit vernachlässigten Mehrfamilienhäusern hat die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig‑Holstein (IB.SH) das Papier entwickelt. Es soll Kommunen in Schleswig‑Holstein konkrete Hilfestellungen bieten, um die entsprechenden Immobilien frühzeitig zu erkennen, negative Entwicklungen zu verhindern und betroffene Quartiere wieder zu stabilisieren. Problemimmobilien sind Gebäude, die entweder nicht richtig genutzt werden oder gravierende bauliche Mängel aufweisen. Solche Missstände können die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen und das gesamte Wohnumfeld belasten. Das Papier legt ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten dar: Früherkennung, strategische Vorbereitung, gezielte Stabilisierung und, falls nötig,
30.07.2026
Hamburg

Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser

Der Senat hat heute die Weichen für die weitere Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf gestellt. Mit einer Drucksache wird die Bürgerschaft u. a. um Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke im Wege einer Konzeptvergabe im Rahmen der neuen Bodenpolitik ersucht. Beide Liegenschaften hatte die Stadt zuvor erworben, um gemeinwohlschädliche Bodenspekulation und langjährigen Stillstand zu vermeiden. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb der Schlüsselgrundstücke in Harburg und Bergedorf durch unseren Landesbetrieb LIG haben wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung beider Innenstädte gesetzt. In Harburg konnte eine konkrete Spekulationsgefahr gebannt werden. In Bergedorf ist es gelungen, die Flächen inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung zu erwerben. Nun können wir aus dem Fahrersitz die Zukunft dieser Grundstücke gestalten, nicht aus der Zuschauerperspektive – dafür
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Hamburg

Quartiersparken - Hamburg setzt Maßstäbe für Handwerksbetriebe

Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung. Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehöri
03.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026