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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Behörde für Finanzen und Bezirke

Förderpaket mit fast 500 Millionen Euro für den Bildungsbau

Eine Woche nach seinen Haushaltsbeschlüssen hat der Hamburger Senat das erste größere Investitionspaket aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes auf den Weg gebracht: Knapp 500 Mio. Euro werden aus dem Hamburger Investitionsbooster in den erfolgreichen Bildungsbau investiert. Mit insgesamt zwölf Projekten wird der Senat insbesondere die Bildungsinfrastruktur und die Rahmenbedingungen für die schulische und berufliche Bildung stetig und nachhaltig stärken. Gefördert werden sollen neben acht großen Schulbau-Vorhaben der Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht als Modellprojekt für modularen Hochschulbau sowie drei Pilotprojekte zur Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende. Allein für das laufende Haushalts-jahr 2026 profitieren diese Projekte mit rund 90 Millionen Euro aus dem Programm. Weitere Mittel sind für die Folgejahre bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 und 2028 veranschlagt. Insgesamt geht es um 496,4 Mio. Eu
01.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt

08.06.2026