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Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?
Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden?
Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann.
Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt?
Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026