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WEP
Wirtschaftskriminalität und Betrugsprävention in Unternehmen
Kreis Pinneberg. Wirtschaftskriminalität kann Unternehmen jeder Größe treffen und erhebliche Schäden anrichten. Umso wichtiger ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, wirksame Schutzmaßnahmen zu etablieren und im Ernstfall richtig zu handeln.
Die Veranstaltung der WEP findet im Rahmen der Reihe „Wirtschaftsschutz - Schutz der Wirtschaft“ gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Kiel, Geschäftsstelle Elmshorn statt. Drei Impulse beleuchten das Thema Wirtschaftskriminalität & Betrugsprävention aus unterschiedlichen Perspektiven und verbinden Prävention, strafrechtliche Praxis und Absicherung.
Datum: Donnerstag, 17. September
Uhrzeit: 16:00 - ca. 18:00 Uhr
Ort: IHK zu Kiel, Geschäftsstelle Elmshorn, Kaltenweide 6, 25335 Elmshorn
Folgende Themen erwarten Sie:
Schäden vermeiden: Prävention, die wirkt
Wie können Compliance Management, interne Kontrollsysteme und die Sensibilisierung von
20.08.2026
IHK Schleswig-Holstein
Verrentungswelle rollt an: IHK-Fachkräftemonitor berechnet Auswirkungen
Kiel. Die schwache Konjunktur entlastet den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein derzeit nur scheinbar. Trotz der aktuell gedämpften Arbeitskräftenachfrage verschärft sich der demografisch bedingte Fachkräftemangel weiter und wird die Wirtschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen. Die Zahl der offenen Stellen im Land wird nach Berechnungen des IHK-Fachkräftemonitors von aktuell rund 43.000 auf über 100.000 im Jahr 2035 steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Das Sommer-Update des Monitors, das aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt, verdeutlicht: Der Personalmangel bleibt eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
Die Situation wird sich auch dadurch verschärfen, dass bis 2035 im nördlichsten Bundesland rund 335.000 Menschen in Rente gehen werden. „Die Verrentungswelle kommt jetzt richtig ins Rollen. Schleswig-Holstein braucht langfristige Fachkräftestrategien. Unternehmen sollten das akt
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken.
Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Behörde für Finanzen und Bezirke
Förderpaket mit fast 500 Millionen Euro für den Bildungsbau
Eine Woche nach seinen Haushaltsbeschlüssen hat der Hamburger Senat das erste größere Investitionspaket aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes auf den Weg gebracht: Knapp 500 Mio. Euro werden aus dem Hamburger Investitionsbooster in den erfolgreichen Bildungsbau investiert.
Mit insgesamt zwölf Projekten wird der Senat insbesondere die Bildungsinfrastruktur und die Rahmenbedingungen für die schulische und berufliche Bildung stetig und nachhaltig stärken. Gefördert werden sollen neben acht großen Schulbau-Vorhaben der Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht als Modellprojekt für modularen Hochschulbau sowie drei Pilotprojekte zur Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende. Allein für das laufende Haushalts-jahr 2026 profitieren diese Projekte mit rund 90 Millionen Euro aus dem Programm. Weitere Mittel sind für die Folgejahre bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 und 2028 veranschlagt. Insgesamt geht es um 496,4 Mio. Eu
01.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt
08.06.2026