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IHK Schleswig-Holstein

Energiepolitik: Wirtschaft in Schleswig-Holstein fordert Nachbesserungen

Aus Sicht der IHK Schleswig-Holstein gibt es beim aktuellen EEG‑Entwurf noch Verbesserungspotenzial. Es dominiert weiterhin die Anpassung vieler einzelner Regelungsbausteine. Die Komplexität steigt erneut. Dies stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor wachsende Herausforderungen. Die Anforderungen an Stromvermarktung, Risikomanagement und Projektfinanzierung nehmen deutlich zu. Während größere Unternehmen diese Aspekte häufig intern abbilden können, geraten kleinere Akteure zunehmend unter Druck. „Die Energiewende braucht ein Zusammenspiel vieler Akteure – nicht nur große Konzerne. Wer KMU und Bürgerenergie stärkt, sichert Akzeptanz, Innovation und regionale Wertschöpfung“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.     Entsprechend wichtig sind stabile und nachvollziehbare Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung und Finanzierung von EE-Projekten ermöglichen. Beim parallel viel diskutierten Netzpaket
23.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso

Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang. In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die E
15.07.2026
Kostenfreie und unabhängige Beratung der Hamburger Energielotsen

Anpassen statt abwarten – von Hitzeschutz bis Starkregenvorsorge am Gebäude

08.07.2026
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

DUOday - Hamburg bringt Unternehmen und Menschen mit Behinderung zusammen

Hamburg. 250 Hamburger Unternehmen öffneten in diesem Jahr anlässlich des DUOday am 28. Mai ihre Türen und setzten ein starkes Zeichen für mehr berufliche Teilhabe und Vielfalt in der Arbeitswelt. Einen Tag lang begleiteten Menschen mit Behinderung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsalltag und nahmen aktiv an diesem teil.  Ziel des Aktionstages ist es, Begegnungen zu ermöglichen, Vorurteile abzubauen und neue Perspektiven auf den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Unternehmen erhalten zudem die Möglichkeit, neue Talente und Fachkräftepotenziale zu entdecken. Insgesamt nahmen in diesem Jahr 455 Duos teil – so viel wie nie zuvor. Gestern fand die feierliche Abschlussveranstaltung in den Räumen der Handelskammer statt. Gleichstellungssenatorin Maryam Blumenthal: „Aus jedem ersten Schritt in ein neues Berufsleben kann sich eine Erfolgsgeschichte ergeben – für den einzelnen Menschen, für das Unternehmen und für die ganze Gesellschaft. Dafür steht der DUO
25.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Bestechlichkeit im Unternehmen: Wenn Compliance nicht nur ein internes Thema bleibt

08.06.2026