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Schleswig-Holstein | Dänemark

Zwei starke Digitalregionen rücken enger zusammen

Flensburg. Schleswig-Holstein und Dänemark wollen ihre Zusammenarbeit in digitalen Zukunftsthemen weiter ausbauen. Die Staatskanzlei und die Dänische Botschaft hatten in dieser Woche zum deutsch-dänischen "GovTech Dialogue" nach Flensburg eingeladen. Dort kamen deutsche und dänische Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft, Technologie und Innovationsökosystemen zusammen, um konkrete Ansätze für eine engere Zusammenarbeit in der öffentlichen Digitalisierung zu diskutieren. Die Veranstaltung knüpft an bestehende Gespräche und gegenseitige Besuche zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark an und richtet den Blick nach vorn: Zwei starke Partner in Europa bringen komplementäre Erfahrungen ein. Dänemark gilt als Maßstab für eine fortschrittliche, nutzerzentrierte digitale Verwaltung, während Schleswig-Holstein große Erfahrungen bei den Themen digitale Souveränität, Open Source und offene Standards besitzt. "Dänemark und Schleswig-Holstein verbinde
13.08.2026
Kreis Pinneberg

Zukunft der Verkehrsinfrastruktur an der Energieküste

Die Regionale Kooperation Westküste hatte zum Parlamentarischen Frühstück nach Berlin eingeladen, um sich mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden über die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur an der Energieküste auszutauschen. Die Regionale Kooperation (RK), zu der die vier Westküstenkreise Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen, Nordfriesland und deren Wirtschaftsförderungen sowie die IHK zu Kiel und zu Flensburg gehören, hat sich zum Ziel gesetzt, bei Bund und Land den Fokus stärker auf die Westküste zu lenken. Eine besonders wichtige Forderung ist die Investition in die regional bedeutsame Verkehrsinfrastruktur. Ihr Ausbau ist bislang vernachlässigt worden, aber für ein Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Eine Verkehrsanalyse der RK Westküste liefert Daten für die notwendigen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur an der Energieküste. _Lenkungsausschuss der RK Westküste (v.l.n.r.): Landrat Thorben Schütt, Thomas Bultjer, Dr. Jen
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Behörde für Finanzen und Bezirke

Förderpaket mit fast 500 Millionen Euro für den Bildungsbau

Eine Woche nach seinen Haushaltsbeschlüssen hat der Hamburger Senat das erste größere Investitionspaket aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes auf den Weg gebracht: Knapp 500 Mio. Euro werden aus dem Hamburger Investitionsbooster in den erfolgreichen Bildungsbau investiert. Mit insgesamt zwölf Projekten wird der Senat insbesondere die Bildungsinfrastruktur und die Rahmenbedingungen für die schulische und berufliche Bildung stetig und nachhaltig stärken. Gefördert werden sollen neben acht großen Schulbau-Vorhaben der Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht als Modellprojekt für modularen Hochschulbau sowie drei Pilotprojekte zur Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende. Allein für das laufende Haushalts-jahr 2026 profitieren diese Projekte mit rund 90 Millionen Euro aus dem Programm. Weitere Mittel sind für die Folgejahre bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 und 2028 veranschlagt. Insgesamt geht es um 496,4 Mio. Eu
01.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026