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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Modernisierungs-Mieterhöhung gemäß § 555c BGB: Aktuelle Entwicklungen, Das vereinfachte Verfahren und FAQ für Vermieter mit mehreren Mietobjekten
Bad Segeberg. Die Modernisierung von Mietobjekten ist ein zentraler Baustein für Werterhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Vermieter profitieren durch die Möglichkeit, wesentliche Investitionen auf die Miete umzulegen – allerdings gelten strenge Vorgaben und aktuelle Reformen, die insbesondere für Eigentümer mit mehreren Mietobjekten relevant sind. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren und präzisierten Rechtsprechungen wird das Instrument der Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 555c BGB noch attraktiver, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung.
1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
Modernisierungsmaßnahmen können gemäß §§ 555b–559 BGB auf die Miete umgelegt werden. Die Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) muss mindestens drei Monate vor Beginn erfolgen und detailliert über Art, Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung sowie mögliche zukünftige Betriebskosten informieren. Als Vermie
01.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Typische Fehler in Gewerbemietverträgen, die Unternehmer jedes Jahr viel Geld kosten
19.03.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Räumungsklage gegen den Mieter – was Vermieter beachten sollten
Ein Mietverhältnis kann sich verändern. Was am Anfang unkompliziert war, entwickelt sich manchmal zu einer echten Belastung. Spätestens dann, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, stehen viele Vermieter vor der Frage, wie es weitergehen soll.
In solchen Situationen fällt häufig ein Begriff: Räumungsklage. Doch der Weg dorthin ist rechtlich anspruchsvoll – und voller Stolperfallen.
Wann eine Räumungsklage überhaupt möglich ist
Eine Räumungsklage setzt immer voraus, dass das Mietverhältnis rechtlich wirksam beendet wurde. Ohne eine ordnungsgemäße Kündigung gibt es keine Grundlage für ein gerichtliches Vorgehen. Genau hier liegt eines der größten Risiken für Vermieter.
Ob wegen ausbleibender Mietzahlungen, schwerer Vertragsverstöße oder Eigenbedarfs – jede Kündigung unterliegt strengen formalen Anforderungen. Schon kleine Fehler bei der Begründung oder bei Fristen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Folge is
12.02.2026
HAW Hamburg
Neues Forschungsgebäude für die Energiewende: Erweiterung am Energie-Campus der HAW Hamburg
Hamburg. Ein starkes Signal für die Zukunft der Energieforschung: Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) plant ein neues Forschungsgebäude für das Competence Center für Erneuerbare Energien und EnergieEffizienz (CC4E) der HAW Hamburg und das Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES zu errichten. Damit entsteht ein Ort, an dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gemeinsam mit Unternehmenspartnern innovative Technologien für die Energiewende entwickeln, testen und für die Öffentlichkeit erlebbar machen.
Das Vorhaben wurde bereits im Oktober 2025 von der Bürgerschaft beschlossen mit dem Ziel, die Innovationskraft des Standorts zu stärken und Raum für Labore, Büros sowie die Präsentation zukunftsweisender Technologien zu schaffen. Die Baugenehmigung wurde noch im Dezember 2025 erteilt, Baustart wird im Frühjahr 2026 sein, das Gebäude soll 2028 in Betrieb genommen werden. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 20 Millionen Eur
29.01.2026
WEP
Elmshorn zeigt erfolgreiche Revitalisierung von Gewerbeflächen
Elmshorn. Angesichts zunehmend knapper Gewerbeflächen gewinnt die Revitalisierung von Industriestandorten für Städte und Gemeinden immer mehr an Bedeutung. Die Stadt Elmshorn liefert gemeinsam mit der BREMER Projektentwicklung GmbH und der Hagedorn Revital GmbH ein gelungenes Best-Practice-Beispiel: Aus dem ehemaligen 40.800 Quadratmeter großen Areal der Firma döllinghareico am Fuchsberger Damm im Norden der Stadt ist der moderne „Gewerbepark B HUB" entstanden.
Wie die WEP hat in einem Interview mit Angelika von Bargen, Wirtschaftsförderin bei der Stadt Elmshorn, und Lisa Popp, verantwortliche Projektentwicklerin bei BREMER, über das Revitalisierungsprojekt gesprochen.
Das Projekt überzeugt durch seine bemerkenswert kurze Realisierungszeit. Nach dem Erwerb des Grundstücks von der Tönnies Gruppe im Januar 2023 erfolgte die Baugenehmigung bereits im Dezember 2023. Die Abbrucharbeiten starteten im Juli 2023, der Hochbau im Juni 2024. Bereits im März 2025 k
29.01.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Mietminderung im Gewerberaum – wann sie zulässig ist und wann nicht
28.01.2026
Stadtentwicklung und Wohnen
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen - Genehmigungspflicht verlängert
Hamburg. Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Hamburg seit fünf Jahren nach §250 BauGB genehmigungspflichtig. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich die Umwandlungsverordnung in Hamburg als ein sehr wirksames wohnungspolitisches Instrument erwiesen, da seitdem nur eine geringe Zahl von Wohnungsumwandlungen genehmigt wurde. Heute hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg daher die Umwandlungsverordnung erneut für weitere fünf Jahre bis Ende 2030 beschlossen.
Senatorin Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ziehen viel zu oft höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich und verdrängen Mieterinnen und Mieter aus ihrem Umfeld. Wohnungsumwandlungen müssen daher gesetzlich streng geregelt sein. Durch die Umwandlungsverordnung sind Wohnungsumwandlungen in Hamburg ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Geneh
18.12.2025