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Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH

Grundlagen der Cybersicherheit - Sicher im (digitalen) Alltag

Neumünster. Ein Klick zu viel. Ein Passwort zu wenig. Eine E-Mail, die verdächtig echt aussieht. Und plötzlich kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein ziemlich großes Problem werden. Cybersicherheit klingt oft nach Firewalls, Fachbegriffen und Dingen, um die sich „die IT“ kümmert. Tatsächlich beginnt sie viel früher – bei uns selbst, bei unseren Gewohnheiten und bei der Frage, ob wir eigentlich wissen, was sicher ist und was nur so aussieht. Genau hier setzt die Veranstaltung des Digital Learning Campus Neumünster an: „Sicher im (digitalen) Alltag – Grundlagen der Cybersicherheit“ Prof. Dr. Klaas Ole Kürtz von der HAW Kiel nimmt verbreitete Cyber-Mythen unter die Lupe und zeigt, wo die wirklichen Stolperfallen liegen – und vor allem, was sich ohne IT-Studium und ohne großen Aufwand dagegen tun lässt. Ist Apple wirklich sicherer? Reicht ein Backup? Woran erkenne ich eine gefälschte E-Mail? Und was verändert Künstliche Intelligenz gerade
31.08.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Hilfestellung für Kommunen beim Umgang mit sogenannten Problemimmobilien

KIEL. In Schleswig-Holstein gibt es mit einem neuen Grundlagenpapier eine umfangreiche Hilfestellung für Kommunen im Umgang mit sogenannten Problemimmobilien. Im Zusammenhang mit vernachlässigten Mehrfamilienhäusern hat die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig‑Holstein (IB.SH) das Papier entwickelt. Es soll Kommunen in Schleswig‑Holstein konkrete Hilfestellungen bieten, um die entsprechenden Immobilien frühzeitig zu erkennen, negative Entwicklungen zu verhindern und betroffene Quartiere wieder zu stabilisieren. Problemimmobilien sind Gebäude, die entweder nicht richtig genutzt werden oder gravierende bauliche Mängel aufweisen. Solche Missstände können die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen und das gesamte Wohnumfeld belasten. Das Papier legt ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten dar: Früherkennung, strategische Vorbereitung, gezielte Stabilisierung und, falls nötig,
30.07.2026
Hamburg

Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser

Der Senat hat heute die Weichen für die weitere Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf gestellt. Mit einer Drucksache wird die Bürgerschaft u. a. um Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke im Wege einer Konzeptvergabe im Rahmen der neuen Bodenpolitik ersucht. Beide Liegenschaften hatte die Stadt zuvor erworben, um gemeinwohlschädliche Bodenspekulation und langjährigen Stillstand zu vermeiden. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb der Schlüsselgrundstücke in Harburg und Bergedorf durch unseren Landesbetrieb LIG haben wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung beider Innenstädte gesetzt. In Harburg konnte eine konkrete Spekulationsgefahr gebannt werden. In Bergedorf ist es gelungen, die Flächen inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung zu erwerben. Nun können wir aus dem Fahrersitz die Zukunft dieser Grundstücke gestalten, nicht aus der Zuschauerperspektive – dafür
30.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz

Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Hamburg-Bergedorf

Weg frei für neue Impulse in der Innenstadtentwicklung

Hamburg. Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat zwei bedeutende Grundstücke eines ehemaligen Warenhauses im Herzen von Hamburg-Bergedorf erworben. Ein entsprechender Vertrag wurde am 28. Mai 2026 notariell geschlossen. Es handelt sich um die Flächen „Sachsentor 33-39“ und „Bergedorfer Markt 5-7“ mit einer Gesamtfläche von rund 4.200 m². Die Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe zueinander und bilden einen zentralen Baustein für die zukünftige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb dieser Schlüsselgrundstücke durch unseren Landesbetrieb LIG setzen wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt. Nach intensiven Verhandlungen und sorgfältiger Prüfung ist es gelungen, die Flächen für die Stadt zu sichern – und zwar inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung. Damit schaffen wi
02.06.2026