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Auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet

Spatenstich für neuen Autohof an der A7 bei Neumünster

15.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Neumünster

SWN überträgt Telekommunikationsbereich auf NordConnect GmbH

Neumünster.SWN überträgt den Telekommunikationsbereich zum 1. Juni 2026 auf die NordConnect GmbH. Für Kundinnen und Kunden der Marke GIGA5 bleiben Leistungen, Preise und Vertragslaufzeiten unverändert. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden in den nächsten Tagen zusätzlich per Anschreiben ausführlich informiert. Der Telekommunikationsmarkt verändert sich stetig: Der Bedarf an leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen wächst, Kundinnen und Kunden erwarten stabile Netze, attraktive Bandbreiten und einen verlässlichen Service. Um diesen Anforderungen auch künftig bestmöglich gerecht zu werden, geht SWN nun den nächsten Schritt: Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 wird der Telekommunikationsbereich von SWN im Rahmen einer Ausgliederung auf die eigene Tochtergesellschaft NordConnect GmbH übertragen. Ab diesem Zeitpunkt ist die NordConnect GmbH Vertragspartnerin für die bestehenden GIGA5-Verträge. Für Kundinnen und Kunden ändert sich durch die Übertragung grundsät
22.05.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Unternehmertestament: Typische Fehler, die Millionen kosten können

Bad Segeberg. Viele Unternehmer kümmern sich um alles: Verträge, Strategien, Mitarbeiter, Wachstum. Doch ein Thema wird erstaunlich oft verdrängt – die eigene Nachfolge für den Fall des Todes. Dabei entscheidet gerade hier eine kluge Gestaltung darüber, ob das Lebenswerk gesichert bleibt oder in kürzester Zeit Schaden nimmt. In der Praxis zeigt sich immer wieder: Nicht komplizierte Spezialfragen führen zu gravierenden Problemen, sondern vermeidbare Versäumnisse. Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ein „normales“ Testament ausreicht. Wer sein Vermögen pauschal auf Ehepartner und Kinder verteilt, denkt zunächst vernünftig und gerecht. Doch Unternehmensanteile sind kein Sparbuch. Gelangen sie in eine Erbengemeinschaft, müssen mehrere Personen gemeinsam entscheiden. Das kann zu Blockaden führen – insbesondere dann, wenn unternehmerische Erfahrung fehlt oder unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Banken reagieren sensibel auf solche Konstellation
26.02.2026