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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso

Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang. In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die E
15.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs

14.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz

Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Campus Service Center - Projekt geht entscheidenden Schritt nach vorn

27.05.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Wann wird eine „normale“ Geschäftsentscheidung zur Untreue?

Bad Segeberg. Viele Geschäftsführer und Selbstständige treffen täglich Entscheidungen, die wirtschaftlich riskant sein können – neue Investitionen, Vertragsabschlüsse oder strategische Weichenstellungen. Was dabei häufig unterschätzt wird: “Nicht jede Fehlentscheidung bleibt zivilrechtlich folgenlos”. In bestimmten Konstellationen kann sie sogar strafrechtlich relevant werden. Gerade der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB wirkt auf viele Unternehmer zunächst weit entfernt – bis plötzlich ein Ermittlungsverfahren im Raum steht. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen erlaubtem Unternehmerrisiko und strafbarer Pflichtverletzung feiner verlaufen, als man denkt. Der aktuelle Anlass: BGH zur unternehmerischen Entscheidung Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung – BGH, Urteil vom 12.06.2025 – 6 StR 233/24 – erneut mit der Frage beschäftigt, wann eine unternehmerische Entscheidun
06.05.2026
Agentur für Arbeit

Frühjahrsbelebung gedämpft - Noch viele Ausbildungsplätze zu besetzen

Der Arbeitsmarkt im Kreis Pinneberg zeigte im April die typischen saisonalen Effekte des Frühjahrs: Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Vergleich zum Vormonat leicht zurückgegangen. Allerdings fiel diese Frühjahrsbelebung moderater als in Vorjahren aus.   „Der Arbeitsmarkt entwickelt sich saisonal positiv, aber es fehlt der übliche Schwung. Ein Grund liegt in den Osterferien, die in diesem Jahr in die erste Aprilhälfte fielen und viele Einstellungsprozesse verzögert haben. Hinzu kommen die weiterhin schwache konjunkturelle Entwicklung sowie anhaltende geopolitische Unsicherheiten, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitsuchende spürbar beeinflussen. Betriebe agieren bei Neueinstellungen vorsichtig, Entscheidungen werden häufiger zurückgestellt. Umso wichtiger ist es, dass wir den Arbeitsmarkt aktiv unterstützen, Perspektiven schaffen und Unternehmen wie Arbeitsuchende eng begleiten“, erklärt Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn.
30.04.2026