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27.07.2026
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Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso
Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang.
In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Die E
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15.07.2026
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Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Neumünster
SWN überträgt Telekommunikationsbereich auf NordConnect GmbH
Neumünster.SWN überträgt den Telekommunikationsbereich zum 1. Juni 2026 auf die NordConnect GmbH. Für Kundinnen und Kunden der Marke GIGA5 bleiben Leistungen, Preise und Vertragslaufzeiten unverändert. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden in den nächsten Tagen zusätzlich per Anschreiben ausführlich informiert.
Der Telekommunikationsmarkt verändert sich stetig: Der Bedarf an leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen wächst, Kundinnen und Kunden erwarten stabile Netze, attraktive Bandbreiten und einen verlässlichen Service. Um diesen Anforderungen auch künftig bestmöglich gerecht zu werden, geht SWN nun den nächsten Schritt: Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 wird der Telekommunikationsbereich von SWN im Rahmen einer Ausgliederung auf die eigene Tochtergesellschaft NordConnect GmbH übertragen. Ab diesem Zeitpunkt ist die NordConnect GmbH Vertragspartnerin für die bestehenden GIGA5-Verträge.
Für Kundinnen und Kunden ändert sich durch die Übertragung grundsät
22.05.2026