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WEP

„CHEFIN – Frauen gründen ihr Unternehmen“ – Erfolgreich in die Selbstständigkeit starten

Die Beratungsstelle Frau und Beruf der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH (WEP) lädt in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein alle gründungsinteressierten Frauen herzlich zum kostenlosen Workshop „CHEFIN - Frauen gründen ihr Unternehmen“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an Frauen, die sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen wollen, eine Unternehmensnachfolge planen oder ihr junges Unternehmen ausbauen möchten.  Termin: 07.05.2026, 10-13 Uhr Ort: WEP Beratungsstelle Frau & Beruf, Lise-Meitner-Allee 18, Tornesch Anmeldung:https://kreis-pinneberg-wirtschaft.de/veranstaltungen/veranstaltung/chefin-frauen-gruenden-ihr-unternehmen Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist aber erforderlich. Ziel des Workshops ist es, Finanzierungs- und Förde
27.04.2026
Handelskammer Hamburg

(Fast) jeder kann gründen: Unternehmertum ist keine Typfrage

Hamburg. In Hamburg und Deutschland gibt es mehr ungenutztes unternehmerisches Potenzial, als man denkt. Eine gemeinsame Befragung der Handelskammer Hamburg und der Bertelsmann Stiftung zeigt: Die Unterschiede zwischen Angestellten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern sind deutlich geringer als oft behauptet. Unternehmertum ist keine Typfrage – sondern eine Frage der Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bleibt die Gründungsdynamik in Deutschland seit Jahren hinter ihren Möglichkeiten zurück. Besonders bei jungen Menschen zeigt sich eine Lücke: Nur rund drei Prozent sind selbstständig – deutlich weniger als im EU-Durchschnitt von über fünf Prozent. Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg: “Das Potenzial ist da, aber wir lassen es zu oft liegen. Wenn wir weiter mit komplizierten Verfahren, hohen Hürden und zu wenig unternehmerischer Bildung arbeiten, verspielen wir Chancen für Wachstum und Innovation. Im Sinne unserer [_Standort
23.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?

Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden? Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann. Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt? Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026
dishio Müller Trogus GbR

dishio erweitert Sortiment: Gastrobedarf als Vollsortiment

Wenn’s im Service brennt, wenn die Küche auf Hochtouren läuft oder wenn am Wochenende ein Catering ansteht, brauchst du vor allem eins: einen verlässlichen Partner für Gastrobedarf. Genau deshalb haben wir bei dishio unser Sortiment erweitert. Ab sofort beliefern wir dich nicht nur mit Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen – sondern mit allem, was du täglich in der Gastronomie brauchst. Egal ob Restaurant, Imbiss, Hotel, Café oder Caterer: Du bekommst bei uns ein Vollsortiment – schnell geliefert, mit persönlichem Kontakt, ehrlicher Beratung und einer klaren Zusage: Wenn du etwas im Shop nicht findest, besorgen wir es trotzdem.
17.02.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Räumungsklage gegen den Mieter – was Vermieter beachten sollten

Ein Mietverhältnis kann sich verändern. Was am Anfang unkompliziert war, entwickelt sich manchmal zu einer echten Belastung. Spätestens dann, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, stehen viele Vermieter vor der Frage, wie es weitergehen soll. In solchen Situationen fällt häufig ein Begriff: Räumungsklage. Doch der Weg dorthin ist rechtlich anspruchsvoll – und voller Stolperfallen. Wann eine Räumungsklage überhaupt möglich ist Eine Räumungsklage setzt immer voraus, dass das Mietverhältnis rechtlich wirksam beendet wurde. Ohne eine ordnungsgemäße Kündigung gibt es keine Grundlage für ein gerichtliches Vorgehen. Genau hier liegt eines der größten Risiken für Vermieter. Ob wegen ausbleibender Mietzahlungen, schwerer Vertragsverstöße oder Eigenbedarfs – jede Kündigung unterliegt strengen formalen Anforderungen. Schon kleine Fehler bei der Begründung oder bei Fristen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Folge is
12.02.2026