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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?

Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht. Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt. 1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift). Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
Wirtschaftsjunioren Segeberg

120 Kisten Lebensmittel für die Tafel Kaltenkirchen

15.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Krankschreibung nach Kündigung: Was Arbeitgeber jetzt wissen und beachten sollten

Bad Segeberg. Die Situation ist in vielen Unternehmen ähnlich: Die Kündigung ist ausgesprochen, das Arbeitsverhältnis läuft in der Kündigungsfrist aus – und nur kurze Zeit später liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Tisch. Oft deckt sie zufällig genau die restliche Kündigungsfrist ab. Für viele Arbeitgeber drängt sich dann die Frage auf: Ist das Zufall oder Missbrauch? Und vor allem: Muss ich als Arbeitgeber jetzt wirklich Entgeltfortzahlung leisten? Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Krankschreibung nach Kündigung beschäftigt und den Handlungsspielraum für Arbeitgeber spürbar erweitert. Verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte konkretisieren, wann der Beweiswert einer AU erschüttert ist und unter welchen Umständen die Lohnfortzahlung verweigert werden kann.  Für Arbeitgeber lohnt sich daher ein genauer Blick auf dieses „Dauerbrenner-Thema“ im Arbe
05.12.2025
Kiel

Digital Learning Campus gewinnt Preis für Innovation in der Erwachsenenbildung

KIEL. Das Projekt „Digital Learning Campus Schleswig-Holstein“ (DLC) hat gestern Abend (01.12.2025) in Bonn den renommierten „Preis für Innovation in der Erwachsenenbildung“ des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE) gewonnen. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen, in diesem Jahr zum Thema „KI und Weiterbildung – Barrieren abbauen, Teilhabe gestalten“. Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke freute sich über die Auszeichnung: „Der DLC macht Schleswig-Holstein fit für die digitale Zukunft. Hochschulen, Volkshochschulen, Schulen sowie verschiedene gesellschaftliche Akteure schaffen gerade zusammen ein neuartiges Bildungs-Ökosystem, das die KI-Bildung auf ein neues Level hebt.“ Das Projekt wird mit insgesamt 37,5 Millionen Euro aus dem Landesprogramm Wirtschaft gefördert, unter Verwendung von Fördermitteln des Landes und der Europäischen Union.   Auf Basis der Entscheidung einer Jury mit Expertinn
03.12.2025
Handwerkskammer Hamburg

Ausgezeichnete Zukunft: drei Innovationen für Klima, Gesundheit und Stadtleben

Hamburg, 3. Dezember 2025 – Volles Haus in der Handwerkskammer Hamburg: Im Großen Saal wurde am Dienstagabend zum 22. Mal der Signal Iduna Umwelt- und Gesundheitspreis verliehen. Vor rund 100 Gästen aus Handwerk, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft schafften es drei innovative Projekte für ihre herausragenden Lösungen aufs Siegertreppchen. Überreicht wurden die Auszeichnungen von Umweltsenatorin Katharina Fegebank, dem Vorsitzenden der Vorstände der Signal Iduna Gruppe, Torsten Uhlig und Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann. Die Preisträger 2025: Der Umweltpreis ging an die COLIPI GmbH aus Hamburg. Sie überzeugte die Jury mit ihrer Technologie zur biologischen CO₂-Umwandlung. Dabei wandeln Mikroorganismen CO₂ in Biomasse um – ein Verfahren, das künftig auch zur Produktion von Ölen eingesetzt werden kann. Ziel ist es, fossile Ressourcen zu ersetzen und Nettoemissionen zu senken. Die Laudatio hielt Katharina Fegeb
03.12.2025

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